Du kannst mit den unterschiedlichsten Geschäftsideen ein eigenes Unternehmen in der Schweiz gründen. Aber wusstest du, dass du damit noch nicht automatisch als selbstständig giltst? Wir klären, was genau damit gemeint ist, wie du dich selbstständig machen kannst und welche Voraussetzungen du dazu erfüllen musst.
Auch wenn es auf den ersten Blick nicht so aussieht: Es gibt es einen grossen Unterschied zwischen «Selbstständigkeit» und «selbstständiger Erwerbstätigkeit». Ersteres wird umgangssprachlich immer dann verwendet, wenn man ein eigenes Unternehmen hat, ganz unabhängig von der Rechtsform. Zweiteres bezeichnet einen offiziellen Status und ist genau definiert.
Wenn du offiziell «selbstständig erwerbstätig» bist, bedeutet das: Eine Behörde – genauer gesagt die zuständige Ausgleichskasse – hat dir attestiert, dass du auf eigene Rechnung arbeitest, in deiner Arbeit unabhängig bist und das wirtschaftliche Risiko selbst trägst. Mit anderen Worten: Du hast eine Einzelfirma und kannst das auch belegen. Als Beweis gilt zum Beispiel, dass du Rechnungen in deinem Namen an verschiedene Kunden gestellt hast.
Umgangssprachlich würdest du es wohl auch als «Selbstständigkeit» bezeichnen, wenn du eine GmbH oder eine AG gegründet hast. In den Augen des Staates wärst du damit jedoch nicht «selbstständig erwerbstätig». Wenn es im Folgenden über «Selbstständigkeit» geht, beziehen wir uns auf den offiziellen Status, auch wenn gewisse Aspekte auch auf die umgangssprachliche Bedeutung zutreffen.
Du bist aktuell arbeitslos und möchtest dich selbstständig machen? Wir bekommen sehr häufig Anfragen von Menschen in dieser Situation, die durch das regionale Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) begleitet werden.
Dieser Wunsch, sich aus der Arbeitslosigkeit heraus selbstständig zu machen, wird durch das RAV oft unterstützt, und zwar in Form von Zeit, die auf Kosten der Arbeitslosenversicherung in die Selbstständigkeit investiert werden darf. Das ist eine tolle Chance – allerdings solltest du dieses Vorhaben unbedingt vorab mit deiner zuständigen RAV-Stelle besprechen. Machst du dich ohne Absprache selbstständig, verlierst du sofort sämtliche Ansprüche.
Zudem führt aus der Selbstständigkeit grundsätzlich kein Weg zurück in die Arbeitslosigkeit: Wenn dein Geschäft nicht zum Fliegen kommt, bekommst du kein Arbeitslosengeld, sondern bist auf dich allein gestellt! Ausnahmen gibt es nur, wenn die Selbstständigkeit durch die RAV bewilligt wurde.
Unabhängig davon, ob du den Status «selbstständig erwerbend» erhalten willst oder nicht, solltest du dir vor einer Gründung über folgende grundsätzliche Themen Gedanken machen:
Zu all diesen Aspekten beraten wir dich sehr gern!
Um den Status «selbstständig erwerbstätig» zu erlangen, brauchst du eine Anerkennung durch die zuständige Ausgleichskasse. Eine Geschäftsidee zu haben, genügt dafür nicht. Deine Einzelfirma im Handelsregister eintragen zu lassen ist zwar vorteilhaft, reicht aber ebenfalls nicht aus. Tatsächlich musst du beweisen können, dass du im eigenen Namen, unabhängig und auf eigenes Risiko arbeitest.
Solange dein Status noch nicht anerkannt ist, bewegst du dich für eine gewisse Zeit im Graubereich zwischen unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit. Das ist zwar unangenehm, aber normal. Problematisch wird es, wenn du über längere Zeit lediglich eine Kundin oder einen Kunden hast. Dann liegt womöglich eine Scheinselbstständigkeit mit den entsprechenden Problemen vor.
Du möchtest den Status als selbstständig erwerbende Person erhalten? Dann ist es am besten, du schaust dir das Anmeldeformular deiner zuständigen kantonalen Ausgleichskasse (SVA) an. So kannst du besser einschätzen, welche Belege du einreichen solltest. Leider gibt es keine klare Regelung, wann genau dieser Status anerkannt wird – die Entscheidung liegt im Einzelfall bei der Ausgleichskasse.
Die SVA Zürich empfiehlt beispielsweise, folgende Belege bereitzuhalten:
Je mehr dieser Belege du hast, desto besser deine Chance, als selbstständig erwerbend eingestuft zu werden.
Tipp: Um dein Risiko zu minimieren, dann kannst du dir auch überlegen, zunächst nebenberuflich selbstständig zu werden.
Du hast du den Status selbstständig erwerbend erhalten? Dann kannst du deine Pensionskasse und deine Säule 3a der beruflichen Vorsorge für deine Selbstständigkeit vorbeziehen. Was genau die Anforderungen dafür sind, besprichst du am besten mit deiner Pensionskasse und dem Anbieter deiner Säule 3a.
Die Frage, ob sich die Selbstständigkeit lohnt, ist sehr individuell zu beantworten und hängt von vielen Faktoren ab. Beispielsweise davon, ob deine Geschäftsidee am Markt gut ankommt, ob dein Geschäftsmodell gut durchdacht ist und du richtig kalkuliert hast, ob du dein Angebot bei den relevanten Zielgruppen bekannt machst und ob der Bedarf dafür gross genug ist.
Einerseits erhältst du durch die selbstständige Erwerbstätigkeit ein hohes Mass an Freiheiten, andererseits bist aber auch für dich selbst verantwortlich – nicht zuletzt auch in Bezug auf Versicherungen und Vorsorge. Der Abschnitt zu den Vor- und Nachteilen der Selbstständigkeit geht genauer auf diesen Aspekt ein.
Bist du dir unsicher, ob die Selbstständigkeit der richtige Weg für dich ist? Dann überlege dir, ob du dein Geschäft zunächst nebenberuflich aufbauen willst. Dein Risiko ist dadurch deutlich kleiner und du kannst deine Idee am Markt testen, solange du noch über ein sicheres Einkommen aus deiner Festanstellung verfügst.
Der Status als selbstständig erwerbend ist nur mit der Rechtsform einer Einzelfirma möglich. Anders als bei einer AG oder einer GmbH brauchst du dafür grundsätzlich kein Stammkapital. Bei der Gründung ist nicht einmal der Eintrag im Handelsregister verpflichtend. Auf unserer Seite zum Thema Einzelfirma erfährst du, warum er trotzdem Sinn macht.
Natürlich hat deine Geschäftsidee und deren Umsetzung einen grossen Einfluss darauf, wie viel Startkapital du benötigst.
Mit einer Einzelfirma werden deine Gewinne direkt als Einkommen versteuert. Der Vorteil ist, dass du alle Ausgaben, die du mit deiner Geschäftstätigkeit begründen kannst, von deinem Einkommen abziehen darfst. Ob die Steuerlast für dich unter dem Strich mit einer Einzelfirma oder einer anderen Rechtsform – etwa einer Kapitalgesellschaft (GmbH oder AG) – besser ausfällt, hängt von deinem Wohnort, dem Sitz der Gesellschaft und deiner persönlichen finanziellen Situation ab.
Hast du von deiner Ausgleichskasse bestätigt bekommen, dass du selbstständig erwerbend bist, dann bringt dieser Status einige Freiheiten mit sich.
Die oben genannten Freiheiten haben auch ihre Schattenseiten: