Wusstest du, warum Gründerinnen und Gründer in der Schweiz die Aktiengesellschaft als Unternehmensform schätzen? Nutze unsere praktische Checkliste, wenn du eine AG gründen möchtest.
Bei der Gründung einer AG in der Schweiz gibt es sehr viel zu erledigen. Mit Foundera hast du einen Partner an deiner Seite, der dich Schritt für Schritt begleitet – von der Planung über die Firmengründung bis hin zur Wachstumsphase:
Wir freuen uns sehr auf dich und deine Geschäftsidee!
Die AG-Gründung in der Schweiz ist keine Raketenwissenschaft, so viel ist klar. Trotzdem solltest du dir schon im Vorfeld einige Gedanken machen, damit du deine Unternehmensgründung strategisch angehst.
Die gute Nachricht vorab: Es gibt wenige Vorschriften, wie du deine AG benennen musst. Doch der Name darf weder irreführend noch anstössig sein. Ausserdem solltest du den Namen so wählen, dass deine AG nicht mit einem anderen Unternehmen verwechselt werden kann! Du kannst dir aber einen Fantasienamen ausdenken oder auch deinen Nachnamen mit dem Zusatz «AG» versehen.
Vielleicht ist es sinnvoll, einen Namen mit Bezug hat zu deinem Angebot und deiner Region zu wählen? Etwa wie «Berner Immobilien AG»? In Kombination mit deinem Nachnamen kann ein eindeutiger Unternehmensname wie «Maschinenbau Steiner AG» entstehen.
Eine weitere Möglichkeit wäre, dir von Werbeprofis helfen zu lassen – gerade dann, wenn es um einen Fantasienamen geht. Foundera hilft dir dabei, diese Anforderungen einzuhalten.
Mit der Gründung einer AG geht eine umfangreiche Budgetplanung einher. Dafür erstellst du eine Liste mit allen Kosten, die auflaufen können:
Bei der Budgetierung solltest du sehr genau sein und auf kleinste Details achten. Denn nur so kannst du herausfinden, wie hoch du kalkulieren musst, um deine AG nachhaltig aufzubauen und stabil am Markt zu platzieren. Mehr Infos findest du auf unserer Webseite zum Finanzplan.
Das ist kein Problem, denn die Einlage für das Aktienkapital kannst du auch über eine Immobilie oder über deinen Maschinenpark machen. Sei dir aber bewusst, dass deine AG auch bei der Gründung mit einer Sacheinlage über ein gewisses Mass an Liquidität – also flüssigen Mitteln – verfügen sollte. Foundera hilft dir gerne bei der Gründung einer AG mit einer Sacheinlage.
Nun kannst du die Höhe des benötigten Aktienkapitals bestimmen, das du benötigst, um deine Schweizer AG zu gründen. Dafür legst du fest, wie Anteile und Leistung zwischen den Aktionärinnen und Aktionären aufgeteilt werden.
Eine AG besteht normalerweise aus verschiedenen Organen wie einem Verwaltungsrat und der Revisionsstelle, die von der Mitgliederversammlung – also den Aktionärinnen und Aktionären – gewählt werden.
Eine ordentliche Revision, die durch eine zugelassene Revisionsstelle durchgeführt wird, musst du durchführen, wenn auf deine AG zwei von diesen drei Punkten zutreffen:
Eine eingeschränkte Revision gilt für alle Unternehmen mit mehr als 10 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt. Auf die Wahl einer Revisionsstelle kann nur bei Aktiengesellschaften verzichtet werden, für die die Regeln der eingeschränkten Revision gelten. Voraussetzung ist aber, dass alle Aktionärinnen und Aktionäre damit einverstanden sind. Ein solcher Verzicht kann gerade für neu gegründete AGs attraktiv sein, denn dieser Schritt erspart Kosten.
Der Verwaltungsrat besteht entweder aus einem Gremium oder einer Einzelperson: Er führt die Geschäfte der AG selbst oder überträgt die Geschäftsführung an dritte Personen. Gut zu wissen: Mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats muss in der Schweiz wohnen und angemeldet sein.
Dabei sind die Aufgaben des Verwaltungsrats klar festgelegt: Er ist zuständig für die Geschäftsführung oder delegiert die Geschäftsleitung an eine Drittperson und ruft diese wieder ab im Fall der Fälle. Ausserdem ist er für die Erstellung der Geschäftsberichte verantwortlich, bereitet die Generalversammlung vor und führt deren Beschlüsse aus. Zu seinen Aufgaben zählt zum Beispiel auch die unangenehme Aufgabe, das Gericht von einer eventuellen Überschuldung der AG zu unterrichten (siehe OR 725a).
Ganz gleich, ob du eine AG oder eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) gründest, brauchst du ein Kapitaleinzahlungskonto bei einer Bank. Dieses spezielle Konto wird benötigt, um dein Aktienkapital in Höhe von mindestens 100'000 CHF einzuzahlen.
Wenn deine AG ins Handelsregister eingetragen wurde, wird dieses Kapital auf das Geschäftskonto deiner AG überwiesen – du kannst über diese Gelder verfügen. Das Kapitaleinzahlungskonto wird gelöscht.
Bei der Wahl der Bank solltest du umsichtig handeln und auf diese Punkte achten:
Am besten untersuchst du also die Angebote mehrerer Banken und vergleichst sie direkt miteinander in Sachen Kosten für Kontoführung und Kredite. Bitte vergiss nicht, auch beim Service genau hinzusehen. Denn die Entscheidung, sich vollkommen auf Online-Angebote zu verlassen, ist wohl eine Frage des Typs – nicht jede Gründerin oder jeder Gründer einer AG ist für diesen Schritt bereit. Gerne hilft dir Foundera auch bei der Wahl der zu deiner AG passenden Bank!
Du musst mindestens 50'000 CHF einzahlen oder etwa durch eine Sacheinlage decken. Sollte dein Aktienkapital höher als 100'000 CHF sein, müssen mindestens 20 % einbezahlt oder durch Sacheinlagen gedeckt werden.
Bei der Gründung einer Aktiengesellschaft in der Schweiz musst du die Gründungsbeschlüsse sowie die Statuten deiner Aktiengesellschaft festlegen. Dazu gehören etwa:
In den Statuten deiner Schweizer AG fixierst du all diese Informationen und Bestimmungen. Wenn du mit Unterstützung von Foundera gründest, sind die Statuten und die Gründungsdokumente schon im Fixpreis inbegriffen!
In einer Aktiengesellschaft organisiert der Verwaltungsrat die Generalversammlung und beruft diese ein. Das gilt auch für die erste Versammlung, die Gründungsversammlung, die vor einem Notar oder einer Notarin stattfinden muss. Wenn du mit Foundera arbeitest, führen wir diese Versammlung in deiner Abwesenheit durch, du brauchst nichts weiter zu tun.
Gut zu wissen: Später kann auch jede Person, die mehr als 10 % des Kapitals der AG besitzt, den Verwaltungsrat auffordern, eine Generalversammlung einzuberufen.
Erst mit dem Eintrag ins Handelsregister kannst du ein Bankkonto eröffnen oder im Namen der Gesellschaft Verträge unterschreiben. Denn diese verleiht dir das Recht, mit deinem Unternehmen aktiv zu werden. Das für dich zuständige kantonale Handelsregister findest du hier.
Bestandteil dieses Eintrags ins Handelsregister sind auch die Unterschriften der Personen, die in deinem Unternehmen zeichnungsberechtigt sind. Bei einer Aktiengesellschaft brauchst du für die Eintragung zwingend die Unterstützung eines Notariats. Wie wir mit unserem Notariat zusammenarbeiten, erfährst du hier.
Wichtig: Alle weiteren Änderungen, die im Lebenszyklus deiner AG entstehen, müssen via Änderungsantrag in das Handelsregister aufgenommen werden. Solltest du dich für die passgenaue Gründungsunterstützung von Foundera entscheiden, helfen wir dir auch in solchen Fällen. Wenn dein Unternehmen also zügelt, sich der Name ändert oder sogar der Zweck und die Statuten des Unternehmens, musst du das umgehend dem zuständigen Handelsregisteramt mitteilen.
Als Aktiengesellschaft muss dein Unternehmen ein sogenanntes Aktienbuch führen – ganz gleich, ob die Aktien nur einer Person oder mehreren gehören. In das Aktienbuch gehören die vollständigen Namen und Adressen aller natürlichen oder juristischen Personen oder auch Handelsgesellschaften, die Aktien deiner AG besitzen oder Nutzniessende dieser Aktien sind.
Die Ausgleichskassen sind Teil der Sozialversicherung, der Alters- und Hinterlassenenversicherung sowie der Invalidenversicherung (AHV/IV). Alle Arbeitnehmenden, Selbstständigen und Nichterwerbstätigen zahlen dort ein – und erhalten von dort die Leistungen im Versicherungsfall.
Alle, die für deine AG arbeiten – also auch du selbst –, müssen dort gemeldet werden.
Wenn deine AG mehr als 100’000 CHF Jahresumsatz erzielt, ist sie mehrwertsteuerpflichtig. Dann musst du quartalsweise eine Mehrwertsteuer-Erklärung an die Eidgenössische Steuerverwaltung senden. Diese Aufgabe sollten deine Buchhaltungsprofis übernehmen, damit du die strengen Vorgaben des Obligationenrechts auch ganz sicher erfüllst. Es kann empfehlenswert sein, dass du deine AG schon vor der Umsatzgrenze von 100’000 CHF bei der Mehrwertsteuer anmeldest, damit du die von der AG bezahlte Vorsteuern zurückfordern kannst.
Du siehst, es gibt einiges zu beachten. Wir helfen dir gerne bei der Gründung deiner AG.
In unserer Checkliste erhältst du eine praktische Zusammenfassung, wie du am besten vorgehst bei der Gründung einer AG in der Schweiz.
Diese Frage ist nicht ganz leicht zu beantworten, denn es kommt zum Beispiel auf die Grösse deiner geplanten AG an. Für eine AG mit einem Grundkapital von 100'000 CHF solltest du diese Kosten einplanen:
Mehr Informationen zu den Foundera-Angeboten
Doch diese Kosten sind noch nicht alles: Du brauchst eine professionelle Buchhaltung, deine Unternehmensräume, IT und Telefonie oder auch verschiedene Versicherungen.
Am besten machst du in der Planungsphase eine detailreiche Liste mit allen Kosten, die im ersten Jahr auf dich zukommen werden. Vergiss Positionen wie das Marketing oder deine Angestellten nicht!
Ja, für die Gründung einer AG ist eine öffentliche Beurkundung der Gründung notwendig. In unserem Gründungspaket ist die öffentliche Beurkundung durch unser Partner-Notariat inbegriffen. Wie wir mit unserem Notariat zusammenarbeiten, erfährst du hier.
Du brauchst Geld für das Grundkapital deiner AG - mindestens 100'000 CHF. Von dieser Summe musst du aber nur 50'000 CHF vorlegen und kannst dafür auch Sachwerte wie Immobilien oder Maschinen einsetzen.
Du planst ein höheres Grundkapital von zum Beispiel 1 Mio. CHF? Dann musst du nur 20 % als Starteinlage hinterlegen, also 200’000 CHF.
Ausserdem muss mindestens ein Mitglied des Verwaltungsrats deiner AG einen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Natürlich brauchst du auch eine Geschäftsidee. Eine, die Hand und Fuss hat und langfristig am Markt bestehen kann.
Darüber hinaus musst du recht viele Formalitäten beachten wie die korrekte Durchführung der Gründungsversammlung oder die Meldung der Beschäftigten bei den Ausgleichskassen.
Foundera hilft dir gerne, ist vom Start weg an deiner Seite und begleitet dich auf deinem Erfolgsweg. Wir unterstützen dich auch, wenn du noch nach einer passenden Geschäftsidee suchst.
Solange deine AG noch nicht im Handelsregister eingetragen ist, darfst du keine Geschäfte in deren Namen abschliessen. Solltest du das doch tun, dann haftest du persönlich für alle Tätigkeiten vor der Eintragung.
Eine AG kann auch von einer Einzelperson gegründet werden – diese Unternehmensform heisst in der Schweiz auch «Ein-Personen-AG». Es gibt aber eine Voraussetzung: Diese Person muss einen Wohnsitz in der Schweiz haben.
Du brauchst bei einer AG immer einen Verwaltungsrat – auch, wenn deine AG nur aus dir selbst besteht. In diesem Fall besteht auch der Verwaltungsrat nur aus dir.
Wenn mehrere natürliche oder juristische Personen oder auch Handelsgesellschaften Aktien deiner AG besitzen oder Nutzniessende dieser Aktien sind, besteht der Verwaltungsrat aus mehreren Personen. Von den Personen aus dem Verwaltungsrat muss mindestens eine einen Wohnsitz in der Schweiz haben. Und jemand muss als «Präsidentin/Präsident des Verwaltungsrates» bestimmt werden.
Die Mindesthöhe für das Grundkapital deiner AG ist festgeschrieben: Es sind mindestens 100'000 CHF. Davon musst du 50'000 CHF vorlegen – entweder in bar oder als Sacheinlage.
Wenn deine AG ein höheres Grundkapital haben soll, dann musst du 20 % der Summe vorlegen – mindestens aber immer 50'000 CHF.
Die Gründung einer AG macht immer dann Sinn, wenn du eine Unternehmensform suchst, bei der sich die Haftung auf das Unternehmensvermögen beschränkt. Das heisst, auch die Aktionärinnen und Aktionäre haften nur für ihren Aktien-Anteil. Ihr und auch dein Privatvermögen ist also sicher im Falle eines Konkurses. Doch es gibt eine Ausnahme: Wenn der Verwaltungsrat oder die Geschäftsführung fahrlässig oder sogar gesetzeswidrig handeln, dann haften diese Personen mit ihrem privaten Vermögen.
Ausserdem hat eine AG hohes Prestige. Denn diese Unternehmensform gilt als finanziell potent und strahlt daher Sicherheit aus. Und auch die Besteuerung sieht anders aus als bei einer Einzelfirma.
Die drei Hauptvorteile auf einen Blick:
Mehr Vorteile findest du in unserer Checkliste.
Du bist die Checkliste Schritt für Schritt durchgegangen? Hast alle Unterlagen vorliegen und die wichtigen Formalitäten erledigt? Das Handelsregister braucht normalerweise etwa 3 bis 15 Tage, um deine AG in das Handelsregister einzutragen.