Das eigene Unternehmen mit einer sauberen Buchhaltung zu starten erspart dir langfristig viele Sorgen. Wie du damit richtig beginnst, zeigen wir dir hier.
Die Buchhaltung bildet nicht nur die Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Unternehmenssteuern.
Eine ordentliche Buchhaltung ist auch deine Grundlage, um den Überblick über dein Unternehmen zu behalten: Hast du genügend liquide Mittel? Wieviel Geld schulden dir deine Kunden (Debitoren) oder du deinen Lieferanten (Kreditoren)?
Dabei muss sich die Buchhaltung immer an steuerrechtliche und handelsrechtliche Vorgaben halten. Banken nutzen die Daten aus der Buchhaltung beispielsweise auch, um deine Kreditwürdigkeit zu beurteilen, falls du später einen Unternehmens- oder Wachstumskredit benötigen solltest.
Wann du eine Buchhaltung führen musst und wie du dies am einfachsten machst, erklären wir dir in diesem Kapitel.
Unternehmende in der Schweiz sind grundsätzlich gesetzlich zur ordnungsgemässen Buchhaltung verpflichtet. Auch Gründende, welche noch keinen Handelsregistereintrag haben, müssen Umsätze und Ausgaben mittels der einfachen Buchhaltung dokumentieren und mit den entsprechenden Belegen für den Fall einer Steuernachprüfung 10 Jahre aufbewahren.
Form und Umfang hängen dabei von der Grösse und Art deines Unternehmens ab: Personengesellschaften mit Eintrag im Handelsregister und Kapitalgesellschaften sind verpflichtet im Rahmen der Buchhaltung eine sogenannte doppelte Buchführung zu machen. Doch was ist überhaupt der Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchhaltung?
Alle Einnahmen und Ausgaben werden nach Datum sortiert verbucht. Du hältst lediglich fest, dass du Geld eingenommen oder ausgegeben hast.
Alle Einnahmen und Ausgaben werden gleich zweimal erfasst. Zum einen wird erfasst, auf welchem Konto die Bewegung stattfand (z.B. auf dem Bankkonto oder in der Kasse). Zum anderen wird erfasst, wozu das Geld verwendet wurde, bspw. für Flüge, Hotel, Büromaterial etc.
Die doppelte Buchhaltung ist nicht für alle Schweizer Unternehmen Pflicht. Zur doppelten Buchhaltung sind folgende Unternehmen verpflichtet:
Für sämtliche betriebswirtschaftlichen Auswertungen wird eine korrekte Buchhaltung vorausgesetzt bzw. benötigt. In der Buchhaltung kannst du z.B. alle offenen Rechnungen und Verbindlichkeiten sehen und auch prüfen welche Forderungen du noch gegenüber deinen Kund:innen hast. Du kannst auswerten, wer deine besten Kund:innen sind, oder welche Lieferant:innen den meisten Umsatz mit dir machen. Auch das gesamte Betriebsvermögen hast du mit einer sauberen Buchhaltung immer im Blick und kannst mögliche Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennen.
Die sogenannte Finanzbuchhaltung dient zur Dokumentation aller Geschäftsvorfälle. Sie umfasst alle deine Ein- und Auszahlungen aus den Ein- und Verkäufen sowie deine offenen Verbindlichkeiten. Aber auch getätigte Investitionen und die damit verbundenen Abschreibungen werden in der Buchhaltung erfasst. Die Buchhaltung ermöglicht dir übrigens auch zeitraumbezogene Vergleiche zwischen einzelnen Monaten, Quartalen oder Geschäftsjahren. Gleichzeitig hilft sie bei Gewinnermittlung deines Unternehmens.
Als Gründer:in hast du eigentlich vier Möglichkeiten deine Buchhaltung zu organisieren:
Du hast buchhalterische Kenntnisse und machst die Buchhaltung komplett eigenständig.
Du hast entsprechende Mitarbeitende, welche die Buchhaltung für dich erledigen.
Du übergibst die gesamte Buchhaltungsführung einem Treuhandunternehmen.
Du übernimmst nur die Verbuchung der einzelnen Buchungsvorgänge und übergibst den Abschluss, die Mehrwertsteuerabrechnung und die Steuererklärung einem Treuhandunternehmen.
Hier findest du weitere nützliche Informationen, welche dir den Start ins Unternehmertum erleichtern.
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