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Die Buchhaltung bildet nicht nur die Grundlage für die Ermittlung der zu zahlenden Unternehmenssteuern.

Eine ordentliche Buchhaltung ist auch deine Grundlage, um den Überblick über dein Unternehmen zu behalten: Hast du genügend liquide Mittel? Wieviel Geld schulden dir deine Kunden (Debitoren) oder du deinen Lieferanten (Kreditoren)?

Dabei muss sich die Buchhaltung immer an steuerrechtliche und handelsrechtliche Vorgaben halten. Banken nutzen die Daten aus der Buchhaltung beispielsweise auch, um deine Kreditwürdigkeit zu beurteilen, falls du später einen Unternehmens- oder Wachstumskredit benötigen solltest.

Wann du eine Buchhaltung führen musst und wie du dies am einfachsten machst, erklären wir dir in diesem Kapitel.

Mithilfe der Buchhaltung die Finanzen im Griff haben

Unternehmende in der Schweiz sind grundsätzlich gesetzlich zur ordnungsgemässen Buchhaltung verpflichtet. Auch Gründende, welche noch keinen Handelsregistereintrag haben, müssen Umsätze und Ausgaben mittels der einfachen Buchhaltung dokumentieren und mit den entsprechenden Belegen für den Fall einer Steuernachprüfung 10 Jahre aufbewahren.

Form und Umfang hängen dabei von der Grösse und Art deines Unternehmens ab: Personengesellschaften mit Eintrag im Handelsregister und Kapitalgesellschaften sind verpflichtet im Rahmen der Buchhaltung eine sogenannte doppelte Buchführung zu machen. Doch was ist überhaupt der Unterschied zwischen einfacher und doppelter Buchhaltung?

Einfache Buchhaltung

Alle Einnahmen und Ausgaben werden nach Datum sortiert verbucht. Du hältst lediglich fest, dass du Geld eingenommen oder ausgegeben hast.

Doppelte Buchhaltung

Alle Einnahmen und Ausgaben werden gleich zweimal erfasst. Zum einen wird erfasst, auf welchem Konto die Bewegung stattfand (z.B. auf dem Bankkonto oder in der Kasse). Zum anderen wird erfasst, wozu das Geld verwendet wurde, bspw. für Flüge, Hotel, Büromaterial etc.

Die doppelte Buchhaltung ist nicht für alle Schweizer Unternehmen Pflicht. Zur doppelten Buchhaltung sind folgende Unternehmen verpflichtet:

  • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
  • Aktiengesellschaften (AG)
  • Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit einem Jahresumsatz von mindestens CHF 500'000.-

Welche Unternehmen sind buchhaltungspflichtig und welche nicht?

Grafik Buchhaltungspflicht-3

Warum ist eine ordentliche Buchhaltung sinnvoll?

Für sämtliche betriebswirtschaftlichen Auswertungen wird eine korrekte Buchhaltung vorausgesetzt bzw. benötigt. In der Buchhaltung kannst du z.B. alle offenen Rechnungen und Verbindlichkeiten sehen und auch prüfen welche Forderungen du noch gegenüber deinen Kund:innen hast. Du kannst auswerten, wer deine besten Kund:innen sind, oder welche Lieferant:innen den meisten Umsatz mit dir machen. Auch das gesamte Betriebsvermögen hast du mit einer sauberen Buchhaltung immer im Blick und kannst mögliche Liquiditätsengpässe frühzeitig erkennen.

Die sogenannte Finanzbuchhaltung dient zur Dokumentation aller Geschäftsvorfälle. Sie umfasst alle deine Ein- und Auszahlungen aus den Ein- und Verkäufen sowie deine offenen Verbindlichkeiten. Aber auch getätigte Investitionen und die damit verbundenen Abschreibungen werden in der Buchhaltung erfasst. Die Buchhaltung ermöglicht dir übrigens auch zeitraumbezogene Vergleiche zwischen einzelnen Monaten, Quartalen oder Geschäftsjahren. Gleichzeitig hilft sie bei Gewinnermittlung deines Unternehmens.

Als Gründer:in hast du eigentlich vier Möglichkeiten deine Buchhaltung zu organisieren:

Gründende haben grundsätzlich vier Möglichkeiten ihre Buchhaltung zu organisieren:

Zur Buchhaltung gehören übrigens auch die Finanzbuchhaltung, die Mehrwertsteuerabrechnung, der Abschluss und die Steuern. Gerade zu Beginn hast du sehr wahrscheinlich keine Lust und noch weniger Zeit, dich auch noch um die Buchhaltung zu kümmern. Und falls du nicht im Team gründest und von Anfang an eigenes Personal für die Buchhaltung hast, bleibt eigentlich nur die Auslagerung an ein Treuhandunternehmen.
Komplett eigenständig

Du hast buchhalterische Kenntnisse und machst die Buchhaltung komplett eigenständig.

Delegation an Mitarbeitende

Du hast entsprechende Mitarbeitende, welche die Buchhaltung für dich erledigen.

Auslagerung an Treuhandunternehmen

Du übergibst die gesamte Buchhaltungsführung einem Treuhandunternehmen.

Partielle Auslagerung

Du übernimmst nur die Verbuchung der einzelnen Buchungsvorgänge und übergibst den Abschluss, die Mehrwertsteuerabrechnung und die Steuererklärung einem Treuhandunternehmen.

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Hast du weitere Fragen rund um das Thema Selbstständigkeit und Firmengründung?

Hier findest du weitere nützliche Informationen, welche dir den Start ins Unternehmertum erleichtern.