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Kapitaleinzahlungs- und Firmenkonto

Je nach Rechtsform brauchst du zwingend ein Kapitaleinzahlungs- und ein Firmenkonto.
Wir erklären dir, wann du was benötigst.

Was ist ein Kapitaleinzahlungskonto und wann benötige ich eines?

Um eine Kapitalgesellschaft (GmbH / AG) zu gründen, brauchst du zwingend ein Kapitaleinzahlungskonto (KEK). Auf dieses Konto überweist du das Gründungskapital (CHF 20'000 bei einer GmbH, CHF 100'000 bei einer AG) und beweist damit, dass du über das nötige Vermögen verfügst.

Erst nach dem Eintrag des Unternehmens im Handelsregister kannst du über dieses Kapital verfügen und es auf ein Firmenkonto überweisen.

Die Kosten für ein Kapitaleinzahlungskonto, wie auch die Prozesse für die Eröffnung sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Gerne suchen wir für dich die passende Lösung.

Brauche ich als Einzelfirma ein separates Firmenkonto?

Grundsätzlich müssen Gründende einer Einzelfirma kein separates Firmenkonto eröffnen. Ein separates Konto vereinfacht die Buchhaltung aber enorm und reduziert den Aufwand, zum Beispiel für einen Treuhandpartner.

Die Kosten für ein Firmenkonto halten sich in Grenzen und umfassen meist auch eine Firmenkreditkarte, um Zahlungen für dein Unternehmen zu vereinfachen.

Hast du weitere Fragen zum Thema Selbstständigkeit und Gründung?

Hier findest du weitere nützliche Informationen, welche dir den Start ins Unternehmertum erleichtern.

Unterstützungsbedarf zu Kapitaleinzahlungs- und Firmenkonto?

Wir beraten dich gerne und finden den passenden Bankpartner für dich.

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