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GmbH gründen in der Schweiz: Infos, Tipps, Checkliste und mehr

Egal, ob du allein oder mit anderen gründest: Warum nicht gleich gross denken? Die GmbH ist aus guten Gründen eine so beliebte Rechtsform, denn sie hat viele Vorteile. Wir bringen dich in acht Schritten zur eigenen GmbH. 

GmbH-Gründung in der Schweiz: Ganz einfach – mit uns 

Du hast grosse Pläne. Denn du willst eine Firma gründen. Nur eine Entscheidung steht noch aus: GmbH oder nicht? Passt diese Unternehmensform zu dir? Wenn nein, was dann? Wenn ja, wie funktioniert das? Und was kostet das Ganze? Welche Voraussetzungen für die GmbH-Gründung musst du erfüllen? Und wie gehst du vor? Wir begleiten dich Schritt für Schritt. 

Wissen gibt Sicherheit bei der Firmengründung

Wenn du in deinem Umfeld von deinen Plänen erzählst, wirst du womöglich mit Einwänden konfrontiert: Ist eine GmbH wirklich das Richtige für dich? Kommt das nicht zu teuer? Solltest du vielleicht erst mal kleiner anfangen? Und können Einzelpersonen überhaupt eine GmbH eröffnen? Lauter Fragen, die du dir womöglich schon selbst gestellt hast. 

Schritt für Schritt deine GmbH gründen

Was du brauchst, sind keine Zweifel, sondern Fakten. Fundierte Informationen, auf die du dich verlassen kannst. Wir geben dir genau die Antworten, die dich voranbringen. Und zeigen dir in acht Schritten, wie du gemeinsam mit uns die Firmengründung deiner GmbH in der Schweiz realisierst. Dazu liefern wir dir sogar eine praktische Checkliste. Damit kann bei deiner GmbH-Gründung nichts mehr schiefgehen. 

GmbH oder nicht? Was für die Gründung einer GmbH spricht

Die Abkürzung «GmbH» steht für «Gesellschaft mit beschränkter Haftung», und darin steckt schon der erste grosse Vorteil dieser Rechtsform. Denn die GmbH begrenzt deine persönliche Haftung auf das Vermögen des Unternehmens. 

Damit bietet die Eröffnung einer GmbH gleich mehrere Vorteile: 

  • Mehr Sicherheit 
  • Mehr Möglichkeiten 
  • Weniger Risiko 

Rund 130’000 Unternehmen in der Schweiz sehen das auch so – die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen in der Schweiz. Sie eignet sich vor allem für KMU und Familienunternehmen, aber auch für grössere Unternehmen und für Ein-Personen-GmbH. 

Sie alle profitieren von den weiteren Pluspunkten dieser Rechtsform: 

  • Die GmbH ist auch über Schweizer Grenzen hinweg international angesehen und weckt Vertrauen bei deinen potenziellen Kundinnen und Kunden. 
  • Die Rechtsform der GmbH steht für einen seriösen Unternehmensanspruch und gibt deinen Unternehmen damit mehr Professionalität in der Aussenwirkung. 
  • In deiner GmbH musst du gar nicht selbst mitarbeiten, sondern kannst die Geschäftsführung auch delegieren. 

Einzelfirma oder Ein-Personen-GmbH? 

Eine Einzelfirma ist immer ausschliesslich mit dir als Person verbunden. Partnerschaften sind hier nicht möglich. 

Anders die GmbH: Du kannst eine GmbH entweder gemeinsam mit Partnerinnen oder Partnern gründen oder auch im Einzelgang. Voraussetzung für die Gründung einer GmbH ist eine einzige natürliche oder juristische Person. Und auch wenn du zunächst als Ein-Personen-GmbH gründest, ist es überhaupt kein Problem, später weitere Partner oder Partnerinnen mit ins Boot zu nehmen. 

Ein Hauptvorteil für Gründerinnen und Gründer einer GmbH betrifft die Haftung: Während du mit einer Einzelfirma persönlich und unbegrenzt haftest, beschränkt sich das bei der GmbH auf das Gesellschaftsvermögen. Unterschiede gibt es zudem bei den Anforderungen an die Buchführung oder bezüglich der Steuererklärung. 

GmbH Gründen Schweiz

Checkliste GmbH gründen

In unserer Checkliste erhältst du eine praktische Zusammenfassung, wie du am besten vorgehst bei der Gründung einer GmbH in der Schweiz.

FAQ «GmbH gründen»: Du fragst, Foundera antwortet

Fragen rund um die Rechtsform GmbH

Was genau ist eine GmbH?

Die Abkürzung «GmbH» steht für «Gesellschaft mit beschränkter Haftung». Formal ist eine GmbH ist eine Mischform aus Aktien- und Kollektivgesellschaft. Die Handelsgesellschaft gilt vor dem Gesetz als juristische Person und hat damit eigene Rechte und Pflichten. 

Was bedeutet «mit beschränkter Haftung»?

Das bedeutet, dass dein Privatvermögen vor dem Haftungsrisiko geschützt ist. Du haftest also nicht persönlich, sondern nur mit dem Vermögen des Unternehmens. 

Brauchen alle Geschäftspartnerinnen und -partner der GmbH einen Wohnsitz in der Schweiz?

Die mit der Geschäftsführung betraute Person muss zwar nicht zwingend einen Wohnsitz in der Schweiz haben – um eine GmbH gründen zu können, muss die Gesellschaft aber durch mindestens eine in der Schweiz ansässige Person vertreten sein. 

Was kostet es, in der Schweiz eine GmbH zu gründen?

Wie gehst du konkret vor, wenn du eine GmbH gründen willst? Was brauchst du für die Eröffnung einer GmbH in der Schweiz? Welche Kosten entstehen bei der Gründung einer GmbH? Wie viel Startkapital brauchst du? Hier findest du Antworten und den Ablauf einer GmbH-Gründung.
 

Das Stammkapital für deine GmbH-Gründung 

Zunächst brauchst du das gesetzlich vorgeschriebene Mindestgesellschaftskapital in Höhe von 20‘000 CHF. Dabei handelt es sich um das sogenannte Stammkapital, das dazu da ist, die Forderungen potenzieller Gläubiger und Gläubigerinnen zu erfüllen. Es muss nicht zwangsläufig in Form von Bareinlagen aufgebracht werden – alternativ sind auch Sacheinlagen wie Immobilien oder Maschinen möglich. So könntest du eine GmbH auch ohne Barmittel gründen.  

Weitere Kosten bei der Gründung einer GmbH in der Schweiz

Darüber hinaus entstehen bei der GmbH-Gründung weitere Kosten, etwa  

  • Notariatsgebühren (zwischen 500 und 2‘000 CHF), 
  • Beratungsgebühren, 
  • die Gebühr für die Eintragung ins Handelsregister (600 bis 800 CHF), 
  • Kosten für das Kapitaleinzahlungskonto, 
  • die Unterschriftsbeglaubigung sowie  
  • im Falle einer Sacheinlage auch die Sacheinlageprüfung.  

Wenn das Startkapital über 1‘000‘000 CHF liegt, kommt auch noch die Emissionsabgabe hinzu. Diese beträgt 1 % des Stammkapitals. 

Foundera Tipp: Beratung und Begleitung bei der GmbH-Gründung

Wir empfehlen dir die GmbH-Gründung gemeinsam mit Foundera als starkem und erfahrenem Partner. Denn die kostet dich bei uns 699 CHF exkl. MwSt. (GmbH-Gründung per Bareinlage) bzw. ab 1'199 CHF exkl. MwSt. (GmbH gründen mit Sacheinlage) inklusive Beratung, Notar für die GmbH-Gründung, Prüfung der Eintragung im Handelsregister und halbjährliche Check-ins zur Geschäftsentwicklung während der ersten zwei Jahre. Mit anderen Worten: Wir kümmern uns um alles, und du sparst dabei noch Geld. 

Was, wenn mehrere Personen gemeinsam eine Schweizer GmbH gründen? 

Das Startkapital, das mindestens 20‘000 CHF betragen muss, wird in Stammanteile mit einem Nennwert von mindestens 100 CHF eingeteilt. Jeder Eigentümer und jede Eigentümerin der GmbH muss mit mindestens einem Stammanteil am Gesamtkapital beteiligt sein, damit Anspruch auf Gewinne besteht. 

Die GmbH ist verpflichtet, ein Verzeichnis darüber zu führen, wer wirtschaftlich in welcher Höhe an den Stammanteilen berechtigt ist. Diese Liste kann im Handelsregister eingesehen werden. 

GmbH Gründen CH

Kann ich eine GmbH online gründen?

Mit Foundera ist die Gründung deiner GmbH online ganz unkompliziert möglich. Das startet schon mit dem Gründungsformular, das du ausfüllst und auf Basis dessen wir ein kostenloses Gründungsgespräch mit dir führen. 

Auch unsere individuelle Offerte bestätigst und bezahlst du mit wenigen Klicks. Deine kompletten Gründungsunterlagen, die wir dann für dich zusammenstellen, schicken wir dir per Post zur Unterschrift zu. Sobald wir sie zurückerhalten haben, leiten wir die Dokumente zur öffentlichen Beurkundung an unseren Notar weiter. Die Anmeldung im Handelsregister übernimmt dann der Notar.  

Du siehst – fast alles funktioniert online oder per Post. 

 

Foundera ist rund um deine GmbH-Gründung für dich da 

Wir sind darauf spezialisiert, Gründerinnen und Gründer einer GmbH in der Schweiz optimal zu begleiten. Wir kennen die Gesetze, die Abläufe, die Zuständigkeiten, die Bedingungen, die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Rechtsformen und vieles mehr. 

Und wir wissen, dass Unternehmerinnen und Unternehmer in dieser Phase tausend Fragen haben, die wir natürlich gerne und kompetent beantworten. Was die Unternehmen, die wir in der Gründungsphase begleitet haben, ausserdem an uns schätzen? Das sind vor allen Dingen folgende vier Pluspunkte: 

Einfach 

Du kommst ohne Umwege entspannt ans Ziel: Wir machen dir die Gründung deiner GmbH so leicht wie möglich. Dafür sorgen wir mit unserer Erfahrung, unserem Wissen und unseren Leistungen. 

Persönlich 

Du hast als Gründerin oder Gründer einer GmbH bei uns eine beratende Ansprechperson mit viel Erfahrung und in der Selbstständigkeit, die dich durch den gesamten Prozess begleitet. So entsteht ein Vertrauensverhältnis und echte Partnerschaft. Du merkst: Wir unterstützen dich von A bis Z. Oder von G wie Gründungsurkunde bis V wie Voraussetzungen zur Gründung einer GmbH. 

Wirtschaftlich 

Unsere fixe Beratungsgebühr gibt dir finanzielle Sicherheit. Darin sind die Kosten für das Notariat bereits integriert. Zudem sparst du jede Menge Zeit und Mühe. 

Ganzheitlich 

Unsere Beratung beginnt mit der Überprüfung des Firmennamens und führt über die umfassende Aufklärung zu Rechten und Pflichten im Unternehmertum bis hin zu Buchhaltung, Finanzen, Versicherung und mehr. 

Flexibel 

Ganz gleich, ob du bei der Gründung deiner GmbH das Stammkapital als Bareinlage oder als Sacheinlage aufbringen möchtest – wir sind erfahren in beiden Varianten und können dich in jedem Fall begleiten. 

 

Fragen rund um die Gründung einer GmbH

Kann ich eine GmbH online gründen?

Mit Foundera ist die Gründung deiner GmbH ganz unkompliziert möglich. Fast alles funktioniert rein online – nur die Dokumente, die du unterzeichnen und zurücksenden musst, nehmen den Postweg. 

Wie viel Kapital brauche ich mindestens, um eine GmbH zu gründen?

Um eine GmbH in der Schweiz zu gründen, brauchst du ein Stammkapital in Höhe von mindestens 20'000 CHF. Du kannst es als Bareinlage oder als Sacheinlage aufbringen. 

Was bedeutet «Sacheinlage»?

Das Gründungskapital in Höhe von mindestens 20'000 CHF kannst du auch in Form von Sacheinlagen aufbringen. Dazu gehören beispielsweise Immobilien oder Maschinen. Du siehst: Du kannst auch ohne Bargeld eine GmbH gründen. 

 

Hintergrundwissen: Die Organe der GmbH 

Wie bereits erwähnt, handelt es sich bei der GmbH um eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Du kannst sie alleine oder gemeinsam mit anderen eröffnen. Die Gründung erfordert die Hinterlegung eines Stammkapitals in Höhe von mindestens 20’000 CHF. 

So weit, so gut. Doch was hat es mit den sogenannten «Organen der GmbH» auf sich? Was ist Aufgabe der Gesellschafterversammlung, was die der Geschäftsführung? Und braucht deine GmbH eine Revisionsstelle? 

Wenn wir deine Gründung begleiten, besprechen wir all diese Details mit dir. Wir nehmen uns Zeit, um dein Unternehmen sinnvoll zu organisieren und auf ein stabiles Fundament zu stellen. Hier liefern wir schon ein paar wichtige Fakten im Überblick: 

Die Gesellschaftsversammlung 

Wichtigstes Organ der GmbH ist die Gesellschaftsversammlung. Sie  

  • bestimmt die Statuten,  
  • genehmigt den Jahresbericht,  
  • ernennt die Geschäftsführung und  
  • bestimmt, wie die vom Unternehmen erwirtschafteten Gewinn oder Verluste zu verwenden sind.  

Hast du eine Ein-Personen-GmbH gegründet, so besteht die Gesellschaftsversammlung nur aus dir selbst. Du triffst dann alle Entscheidungen allein und bist auch für alles verantwortlich. 

Die Geschäftsführung 

Alle Gesellschafter bilden in der Regel gemeinsam die Geschäftsführung. Es besteht aber auch die Möglichkeit, eine Drittperson, die nicht Gesellschafter ist, mit dieser Aufgabe zu betrauen. Jede natürliche Person über 18 Jahre kann die Geschäftsführung übernehmen. Ein Wohnsitz im Inland ist zwar nicht zwingend, jedoch muss jede Schweizer GmbH durch eine Person vertreten werden können, die einen Wohnsitz in der Schweiz hat. 

Die Revisionsstelle 

Die Aufgabe der Revisionsstelle ist es, die Buchhaltung des Unternehmens zu kontrollieren. Es handelt sich dabei um ein unabhängiges zertifiziertes Gremium, das für die Richtigkeit der Konten verantwortlich ist und für die Gesellschaftsversammlung einen entsprechenden Bericht erstellt. 

Unternehmen – auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung – sind revisionspflichtig, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie im Jahresdurchschnitt mehr als zehn Vollzeitmitarbeitende beschäftigt. Lehrlinge werden hierbei nicht mitgezählt. Zudem gelten Schwellenwerte, was die Bilanzsumme und den Umsatzerlös betrifft. 

Kleinstunternehmen brauchen keine eigene Revisionsstelle, sondern werden durch einen externen Revisor geprüft. Neu gegründete Unternehmen verzichten zumeist auf eine Revisionsstelle, weil sie die Mitarbeitendenzahl und die Schwellenwerte nicht erreichen. 

Ordentliche oder eingeschränkte Revision? 

Ob ein Unternehmen zu einer ordentlichen Revision verpflichtet ist, liegt nicht an seiner Rechtsform, sondern an seiner wirtschaftlichen Bedeutung. Für dich bedeutet das: Dein Unternehmen ist nur dann von dieser Pflicht betroffen, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei dieser drei Schwellenwerte erreicht: 

  • Bilanzsumme: mindestens 20 Millionen CHF
  • Umsatz: mindestens 40 Millionen CHF
  • Vollzeitstellen: mindestens 250

Das Unternehmen braucht dann eine eigene Revisionsstelle und ein internes Kontrollsystem. 

Sind die Werte niedriger, unterliegt dein Unternehmen der eingeschränkten Revision, die weniger detailreich ist. Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Vollzeitstellen können nach dem Obligationenrecht sogar auf die eingeschränkte Revision verzichten (Opting-out). 

GmbH Gruenden

Deine GmbH braucht einen Namen – welche sind erlaubt? 

Bei der Wahl des Namens für deine GmbH bist du, ähnlich wie bei der Gründung einer AG, weitgehend frei. Allerdings muss der Zusatz «GmbH» beziehungsweise «Gesellschaft mit beschränkter Haftung» zwingend enthalten sein. Einzige Einschränkung: Der Name darf allerdings nicht irreführend oder anstössig sein. Irreführend wäre er beispielsweise, wenn du Möbeltischler bist, im Unternehmensnamen aber «Metzgerei» steht. Es darf auch keine Verwechslungsgefahr mit dem Unternehmen eines Mitbewerbers bestehen. Auch dieser Aspekt gehört zu der Beratung durch die Gründungsexperten von Foundera. 

Nehmen wir zum Beispiel an, du eröffnest eine Schreinerei und dein Name ist Müller. Würdest du eine Einzelfirma gründen, müsste dein Familienname zwingend im Firmennamen enthalten sein – etwa Schreinerei Müller. Diese Möglichkeit besteht bei der GmbH natürlich auch: Du könntest sie einfach Müller GmbH oder Schreinerei Müller GmbH nennen. 

Darüber hinaus hast du mit einer GmbH noch viele weitere Möglichkeiten. So kannst du etwa einen Fantasienamen wählen wie SchreiNM GmbH oder Tischlein deck dich GmbH. Auch Fremdsprachen sind möglich – wie Wooden Wonders GmbH. Oder du verbindest deinen Familiennamen mit einem Begriff rund um dein Business, etwa Holzliebe Müller GmbH oder Holzarbeiten Müller GmbH. 

Der Name, für den du dich schliesslich entscheidest, wird so ins Handelsregister eingetragen und ist damit frei einsehbar. Das bedeutet gleichzeitig, dass er automatisch in der gesamten Schweiz geschützt ist. Wir empfehlen dir daher, dir genau anzuschauen, wie die Konkurrenzunternehmen heissen. Dann siehst du, womit du dich am besten abheben kannst. 

Manchmal ist der Unternehmensname auch identisch mit der Marke der Produkte, die dieses Unternehmen herstellt. Doch rechtlich besteht ein Unterschied zwischen Firmenname und Markenname. Hast du dich beispielsweise für den Unternehmensnamen Wooden Wonders GmbH entschieden, so bezeichnet dieser deine Schreinerei – der Zusatz GmbH ist Pflicht. Die Marke, mit der du nach aussen (z.B. auf deiner Webseite oder im Schaufenster) auftrittst, könnte aber einfach nur Wooden Wonders heissen, ohne diesen Zusatz. Wichtig: Mit dem Handelsregistereintrag ist nur dein Firmenname geschützt. Du hast damit keinen Schutz von Wort- oder Bildmarken. Diese musst du separat prüfen und schützen lassen. Das Handelsregister garantiert dir also nicht, dass du mit diesem Namen auch als Marke Werbung machen kannst. 

Checkliste: in 8 Schritten eine GmbH gründen 

Eine GmbH gründen in der Schweiz war noch nie so einfach: Wir zeigen dir mit dieser Checkliste zur GmbH-Gründung, wie du mit Foundera in acht Schritten ans Ziel kommst. Und wie wir dich auch danach noch auf deinem Erfolgsweg unterstützen. 

Schritt 1: Informieren 

Auf unserer Planen-Seite findest du alle wichtigen Infos. Angefangen bei der Generierung von Geschäftsideen, über Infos rund um Geschäftsmodelle bis hin zu Finanzplanung und Marketing

Schritt 2: Gründungsinformationen angeben und kostenloses Erstgespräch 

Fülle einfach unser Gründungsformular aus – wir bieten dir daraufhin ein kostenloses Erstgespräch an. Wenn du anschliessend deine Gründungsreise mit uns fortsetzen möchtest, erstellen wir dir eine persönliche Offerte, die auf diesem Gespräch basiert. Du erhältst von uns alle wichtigen Informationen und kannst die Gründung und weitere Beratung mit wenigen Klicks bestätigen und bezahlen. 

Schritt 3: Offerte bezahlen und Angaben bestätigen 

Anhand einer weiteren Checkliste trägst du gemeinsam mit uns alle relevanten Informationen zusammen. Beispielsweise zu den Mitgründenden, dem Stammkapital etc. 

Schritt 4: Gründungsunterlagen unterschreiben 

Nachdem wir deine Gründungsunterlagen erstellt haben, senden wir sie dir zu, damit du sie unterschreiben und an uns zurückschicken kannst. 

Schritt 5: Kapitaleinzahlungskonto eröffnen 

Du eröffnest bei einer Bank deiner Wahl ein Kapitaleinzahlungskonto für dein Stammkapital. Gerne können wir dir auch eine passende Bank empfehlen. Nachdem du das erforderliche Gründungskapital eingezahlt hast, bestätigt dir die Bank den Zahlungseingang. Wir benötigen diese Einzahlungsbestätigung im Original. 

Schritt 6: Öffentliche Beurkundung beim Notar 

Sobald wir alle Unterlagen von dir erhalten haben, senden wir diese zur öffentlichen Beglaubigung an unser Notariat. Das kann bis zu drei Tage dauern. Sobald dieser Schritt erfolgt ist, stellt der Notar die Unterlagen dem zuständigen Handelsregisteramt zu. Wie wir mit unserem Notariat zusammenarbeiten, erfährst du hier.

Schritt 7: Im Handelsregister anmelden 

Diesen Schritt übernimmt unser Notar. Sobald die Unterlagen auf dem Weg zum Handelsregisteramt sind, dauert es etwa drei bis fünfzehn Tage, bis dein Unternehmen im Handelsregister eingetragen ist. 

Schritt 8: Feiern! 

Wir informieren dich, sobald die Eintragung im Handelsregister erfolgt ist. Damit ist die Gründung deiner Firma offiziell. Herzlichen Glückwunsch! Wenn das kein Grund zum Feiern ist?! 

Die weiteren Aussichten … 

Auch nach der Gründung sind wir weiterhin für dich da: In den folgenden zwei Jahren melden wir uns alle sechs Monate bei dir, um nachzufragen, wie es deiner Firma geht. 

Fragen rund um die Gründung einer GmbH mit Foundera

Wie finde ich einen Notar oder eine Notarin für die GmbH-Gründung?

Wenn du mit uns zusammenarbeitest und wir dich bei der Unternehmensgründung begleiten, gehört das zu unseren Aufgaben: Wir kümmern uns um alle notariellen Aufgaben im Rahmen deiner GmbH-Gründung (die Kosten dafür sind bei Foundera im Gründungspreis inbegriffen). Wie wir mit unserem Notariat zusammenarbeiten, erfährst du hier.

Wie lange dauert es, eine GmbH in der Schweiz zu gründen?

Das kann relativ schnell gehen. Mit Foundera kann die Gründung einer GmbH bereits in 2-3 Wochen gelingen. 

Welche Unterlagen brauche ich für die GmbH-Gründung?

Um die nötigen Unterlagen musst du dich nicht kümmern – das übernimmt Foundera für dich. Dazu gehören die Anmeldung für den Eintrag ins Handelsregister und die Statuten sowie die Lex-Friedrich-Erklärung und weitere Dokumente. 

Mach den Gründungs-Check! 

Willst du wissen, ob du bereit bist für die Gründung deiner GmbH? Mit diesem Check kannst du es ganz einfach in 5 Minuten herausfinden.