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Vorsorge & Absicherung

Selbständigkeit bedeutet oft auch finanzielle Unsicherheit. Wie du für die Zukunft vorsorgen und dich absichern kannst, zeigen wir dir hier.

Vorsorgen und Absichern mit Foundera

Wieso ist das für mich relevant?

Wenn du ein neues Unternehmen gründest, hast du viel um die Ohren und dabei geht die eigene Vorsorge und Absicherung schnell vergessen. Das finanzielle Risiko ist aber je nach Rechtsform und Ausgestaltung der Gründung enorm! Passt du nicht auf, kannst du zum Beispiel nach einem Unfall vor dem Nichts stehen. Ein gewisser Teil deiner Einnahmen sollte daher von Anfang an dazu genutzt werden, für eine finanzielle Absicherung im Alter zu sorgen und mögliche Risiken, wie zum Beispiel Unfall oder Krankheit abzusichern.

Damit du diesen Teil der Gründungsreise bestmöglich meisterst, haben wir dir an dieser Stelle alle wichtigen Informationen zu Vorsorge, Absicherung und Vermögensaufbau für Gründende zusammengestellt.

Das 3 Säule Prinzip in der Schweiz erklärt für angehende Selbstständige

 

Das 3-Säulen-Prinzip der Vorsorge

In der Schweiz gibt es das sogenannte 3-Säulen-Prinzip, welches auch Gründenden entsprechenden Schutz vor Risiken im Arbeitsalltag geben und Möglichkeiten der Altersvorsorge bieten soll. Der Bereich Altersvorsorge ist dabei in die nachfolgenden 3 Säulen unterteilt:

1. Säule: Staatliche Vorsorge

Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) bildet zusammen mit den sogenannten Ergänzungsleistungen (EL) die 1. Säule der staatlichen Vorsorge in der Schweiz. Das Ziel ist die eigene finanzielle Existenz zu sichern. Für die staatliche Vorsorge gilt eine Beitragspflicht: Alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft oder erwerbstätig sind, müssen ab dem 18. bzw. 21. Lebensjahr AHV-Beiträge bezahlen.

Arbeitgebende und Arbeitnehmende übernehmen dabei jeweils die Hälfte der Beiträge. Wenn du also in deinem neuen Unternehmen auch Angestellte hast, kommen diese Arbeitgeberbeiträge auch auf dich zu.

2. Säule: Berufliche Vorsorge

Umgangssprachlich wird im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) auch gerne von der „Pensionskasse“ gesprochen. Die Leistungen der 2. Säule ergänzen im Alter, bei Invalidität oder Tod der Arbeitnehmenden die Leistungen der AHV/IV. Ziel der 2. Säule ist es, zusammen mit der 1. Säule die Lebenshaltungskosten zu sichern.

Neben der beruflichen Vorsorge deckt die Unfallversicherung (UVG) kurz- und langfristige Leistungen im Unfall ab. 
Gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind Angestellte immer über den Arbeitgeber versichert. Bei mehr als 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche müssen sie auch gegen Nicht-Berufsunfälle versichert werden (z.B. Kreuzbandriss während Fussballmatch).

Die Krankentaggeldversicherung (KTG) hingegen ist nicht obligatorisch, schützt Arbeitgebende jedoch vor erheblichen finanziellen Folgen beim krankheitsbedingten Ausfall.

3. Säule: Private Vorsorge

Die 3. Säule beschäftigt sich mit der privaten Vorsorge in der Schweiz und ist unterteilt in die Säulen 3a und 3b:

Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) ist eine private Vorsorgeform, die durch den Staat gefördert wird. Deine Beiträge an die Säule 3a sind zwar vom Betrag her limitiert, dafür aber steuerlich abzugsfähig. Wichtig ist, dass das angesparte Kapital nur unter bestimmten Umständen (wie z.B. Selbstständigkeit, Wohneigentumsförderung, Auswanderung) vor der Pensionierung bezogen werden kann.

Die freie Vorsorge (Säule 3b) umfasst sämtliche privaten Ersparnisse und Anlagen, die nicht in der Säule 3a sind. Hier hast du mehr Freiheiten über dein Geld.

 

Häufig gestellte Fragen

Wie bin ich nach der Firmengründung versichert?
Das hängt von deiner gewählten Rechtsform ab und ob du hauptberuflich noch angestellt bist. Die Versicherungsdeckung in der 1. Säule bleibt unverändert bestehen. Als Inhaber einer Kapitalgesellschaft (GmbH & AG) zahlst du zwar die vollständigen Beiträge, bist aber z.B. nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert. Der Anschluss an einer Pensionskasse ist obligatorisch, da du in deinem eigenen Unternehmen angestellt bist. In einer Einzelfirma hast du praktisch keine Verpflichtungen, bist aber von Gesetzes wegen teilweise abgesichert (nur 1. Säule). Lass dich zu deiner individuellen Situation beraten!
Kann ich meine Pensionskasse beziehen bei der Gründung?
Ein Pensionskassenbezug für die eigene Selbstständigkeit ist nur mit einer Einzelfirma möglich. Zudem muss die kantonale Ausgleichskasse dir bescheinigen, dass du tatsächlich selbstständig bist. Dafür brauchst du bereits mehrere unabhängige Kunden und zum Beispiel eigenes Marketingmaterial. Sei dir aber bewusst, dass du nach dem Bezug des Kapitals deutlich schlechtere Versicherungsleistungen hast, da dir die 2. Säule wegfällt.
Was passiert, wenn ich jemanden anstelle?

Bei allen Rechtsformen können Mitarbeitende angestellt werden. Sei dir aber bewusst, dass für Mitarbeitende andere Regeln gelten können wie für dich selbst. Hast du eine Einzelfirma, dann bist du selbst von vielen Beitragspflichten befreit. Deine Mitarbeitenden musst du aber ordentlich versichern, sobald sie einem gewissen Freibetrag verdienen. Hältst du dich nicht daran, dann haftest du schnell einmal privat.

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