Mehrwertsteuer zahlen wir alle, das ist klar. Doch wie sieht es aus, wenn du ein eigenes Unternehmen führst? Welche Regeln gelten für Gründende? In diesem Beitrag findest du alle Informationen rund um das Thema Mehrwertsteuer für Einzelfirmen, GmbHs und AGs.
Auf alle in der Schweiz verkauften Produkte und Dienstleistungen wird Mehrwertsteuer erhoben. Als Endkonsumentin oder Endkonsument zahlst du diese Steuer bei allem, was du konsumierst – etwa im Supermarkt, im Restaurant, beim Autokauf oder im Coiffeursalon. Deswegen wird diese Steuerart auch Konsumsteuer genannt.
Die gute Nachricht für dich als gründende Person: Wenn dein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist, kannst du die Mehrwertsteuer, die du zum Beispiel für Anschaffungen wie deinen neuen Laptop gezahlt hast, wieder zurückfordern – über den sogenannten Vorsteuerabzug.
Gemäss Gesetz musst du die Mehrwertsteuer erst ab einer Umsatzgrenze von 100'000 CHF jährlich abführen, ganz gleich, ob du eine Einzelfirma, eine GmbH oder eine AG gegründet hast.
Du liegst mit deinem Unternehmen unter dieser Grenze? Dann kann es aber trotzdem Sinn machen, deine Einzelfirma, deine GmbH oder deine AG freiwillig bei der Mehrwertsteuer anzumelden. Denn du kannst so ebenfalls in jedem Quartal Vorsteuern abziehen und dir so die Mehrwertsteuer zeitnah zurückholen, die du für deinen neuen Laptop bezahlt hast. Voraussetzung ist natürlich eine saubere Buchhaltung.
Mehrwertsteuer wird grundsätzlich auf alle Produkte und Dienstleistungen erhoben (mit wenigen Ausnahmen). Es gelten folgende Steuersätze:
Vorab: Das Schweizer Gesetz schreibt die Mehrwertsteuerpflicht für jede Einzelfirma, GmbH und AGsvor – und natürlich auch für alle weiteren möglichen Unternehmens-Rechtsformen.
Doch wo eine Regel ist, ist bekanntlich auch immer eine Ausnahme. Wenn dein Jahresumsatz kleiner ist als 100'000 CHF bist du von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Du musst dein Unternehmen also nicht bei der Mehrwertsteuer anmelden.
Der Foundera-Tipp: Entscheidest du dich, zum Start keine Mehrwertsteuer zu berechnen, dann pass auf, wie du deine Produkte oder Dienstleistungen kalkulierst. Denn sobald du die Grenze von 100'000 CHF überschreitest, wird Mehrwertsteuer fällig. Du musst dann umgehend deine Preise um 8.1 % erhöhen, oder deine Marge leidet.
Deshalb empfehlen wir dir, die Mehrwertsteuer von Anfang an mit einzukalkulieren in deine Preise. Und genau zu überlegen, ob du dich nicht schon mit der Gründung bei der Mehrwertsteuer anmeldest. Und zwar auch dann, wenn du die Grenze von 100'000 CHF nicht direkt erreichen wirst.
Nur Unternehmen, die selbst Mehrwertsteuer abführen, können über den Vorsteuerabzug auch die Mehrwertsteuer zurückfordern, die sie selbst auf Produkte oder Dienstleistungen bezahlt haben. Du siehst, hier ist bei jeder Anschaffung ein Einsparpotenzial von bis zu 8.1 % drin.
Wenn du für dein Unternehmen grössere Investitionen planst und etwa
dann kann es durchaus Sinn machen, dich schon bei kleineren Jahresumsätzen freiwillig zur Mehrwertsteuer anzumelden.
Ein Beispiel: Markus macht sich nebenberuflich selbstständig als Fahrschullehrer mit einer Einzelfirma. Seinen Umsatz im ersten Jahr schätzt er auf 50'000 CHF. Für sein Fahrschulauto rechnet er inklusive des notwendigen Umbaus mit Kosten in Höhe von 70'000 CHF. Meldet er seine Einzelfirma freiwillig bei der Mehrwertsteuer an, dann muss er auf seinen Umsatz von 50'000 CHF Mehrwertsteuer in Höhe von 4'050 CHF abführen (8.1 % von 50'000 CHF). Gleichzeitig kann er aber die 5'670 CHF Mehrwertsteuer zurückfordern, die er für das Auto bezahlt hat. Dazu kommt die Mehrwertsteuer für das Benzin, Reparaturen und weitere Einkäufe, die er ebenfalls zurückfordern kann. Du siehst: Mit der freiwilligen Anmeldung bei der Mehrwertsteuer erhält er mehr Geld von der Steuerbehörde zurück, als er abführen muss!
Die Art der Mehrwertsteuer, wie sie in diesem Artikel beschrieben wird, ist die sogenannte effektive Methode. Hier zahlst du die Mehrwertsteuer auf deine verkauften Produkte und Dienstleistungen an das Finanzamt und ziehst vorher die von dir bereits bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer vom Gesamtbetrag ab.
Alternativ dazu kannst du auch die Saldosteuermethode verwenden: Hier wird die geschuldete Mehrwertsteuer mit einem branchenspezifisch reduzierten Satz direkt auf dem Umsatz berechnet. Damit wird zwar einerseits deine Buchhaltung einfacher, andererseits kannst du aber keine Vorsteuern mehr abziehen. Um diese Methode verwenden zu dürfen, musst du darüber hinaus hohe Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel in bestimmten Branchen aktiv sein. Diese Branchen gehen von A wie Abbruchunternehmen (4.5% Saldosteuersatz) bis Z wie Zwirnerei (3.0% Saldosteuersatz).
Okay, das war nun schon nicht ganz so einfach. Doch jetzt klingt es erst mal richtig kompliziert – mit der vereinbarten und vereinnahmten Methode zur Abrechnung der Mehrwertsteuer. Dabei ist das alles eigentlich ganz einfach. Denn der Unterschied zwischen diesen beiden Methoden liegt einzig und allein im Zeitpunkt, zu dem die Mehrwertsteuer abgeführt wird:
Bei der vereinbarten Methode zahlst du Mehrwertsteuer, sobald du eine Rechnung stellst. Trifft die Zahlung erst im nächsten Quartal ein, musst du die vereinbarte Mehrwertsteuer trotzdem sofort bezahlen. Diese Methode ist der Standard in der Schweiz.
Führst du Mehrwertsteuer nach der vereinnahmten Methode ab, dann schuldest du die Mehrwertsteuer auch erst dann, wenn deine Rechnung bezahlt wurde und das Geld auf deinem Konto eingetroffen ist.
Welche Methode für dich besser geeignet ist, hängt von deinem Geschäftsmodell ab:
Betreibst du beispielsweise einen Onlineshop und erhältst vom integrierten Zahlungsanbieter (z.B. Stripe) einmal monatlich die erzielten Umsätze überwiesen, dann ist es empfehlenswert über die vereinnahmte Methode abzurechnen. Dies, weil du dann nur diese eine Zahlung richtig in der Buchhaltung erfassen musst. Wenn du vereinbart abrechnest, dann müsstest du jeden einzelnen Einkauf von Kunden entsprechend in der Buchhaltung erfassen und die Mehrwertsteuer immer im korrekten Quartal abrechnen.
Steuerthemen können sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und auch sehr viele Nerven kosten. Im schlimmsten Fall bezahlst du für Fehler sogar jede Menge Geld! Doch wenn du dein Unternehmen mit Foundera gründest, wirst du von uns umfassend beraten. Wir weisen dich natürlich auch auf deine Pflichten und die vielen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Mehrwertsteuer hin. Wie in diesem Artikel beschrieben, macht es je nach Geschäftsmodell Sinn, das Thema Mehrwertsteuer unterschiedlich anzugehen. Foundera stellt dir die richtigen Fragen und hilft dir bei dieser Entscheidung.
Gerne übernehmen wir für dich die Anmeldung bei der Mehrwertsteuer für 160 CHF.
Fällt der jährliche Umsatz deines Unternehmens kleiner aus als 100'000 CHF, dann bist du von der Mehrwertsteuerpflicht befreit.
Das ist generell möglich! Und es ist sogar sinnvoll, wenn du zum Beispiel grössere Anschaffungen planst, bei denen du die Vorsteuer zeitnah und nicht erst mit der nächsten Steuererklärung zurückfordern möchtest.
Bei der effektiven Methode der Mehrwertsteuer gibt es drei Sätze: Den Normalsatz (8.1 %), den reduzierten Satz (2.6 %), den Sondersatz für Beherbergung (3.8 %) und Bereiche, in denen gar keine Mehrwertsteuer fällig wird.
Bei der Saldosteuermethode gibt es hunderte branchenspezifische Steuersätze. Hier sprichst du am besten mit Foundera oder deiner Steuerberatung.
Sehr wenige Leistungen sind in der Schweiz von der Mehrwertsteuerpflicht ausgenommen. Dazu zählen insbesondere Gesundheit, Kultur, Miete/Verkauf von Immobilien sowie Bildung.
Ja – so lange du mehr Umsatz machst als 100'000 CHF pro Jahr. Doch in manchen Fällen macht es Sinn, dein Einzelunternehmen schon bei weniger Jahresumsatz freiwillig bei der Mehrwertsteuer anzumelden.