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Mehrwertsteuer in der Schweiz – was gilt für neue Einzelfirmen und Kapitalgesellschaften?

Mehrwertsteuer zahlen wir alle, das ist klar. Doch wie sieht es aus, wenn du ein eigenes Unternehmen führst? Welche Regeln gelten für Gründende? In diesem Beitrag findest du alle Informationen rund um das Thema Mehrwertsteuer für Einzelfirmen, GmbHs und AGs.  

Auf alle in der Schweiz verkauften Produkte und Dienstleistungen wird Mehrwertsteuer erhoben. Als Endkonsumentin oder Endkonsument zahlst du diese Steuer bei allem, was du konsumierst – etwa im Supermarkt, im Restaurant, beim Autokauf oder im Coiffeursalon. Deswegen wird diese Steuerart auch Konsumsteuer genannt.  

Die gute Nachricht für dich als gründende Person: Wenn dein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig ist, kannst du die Mehrwertsteuer, die du zum Beispiel für Anschaffungen wie deinen neuen Laptop gezahlt hast, wieder zurückfordern – über den sogenannten Vorsteuerabzug 

Freiwillig bei der Mehrwertsteuer anmelden?

Gemäss Gesetz musst du die Mehrwertsteuer erst ab einer Umsatzgrenze von 100'000 CHF jährlich abführen, ganz gleich, ob du eine Einzelfirma, eine GmbH oder eine AG gegründet hast.  

Du liegst mit deinem Unternehmen unter dieser Grenze? Dann kann es aber trotzdem Sinn machen, deine Einzelfirma, deine GmbH oder deine AG freiwillig bei der Mehrwertsteuer anzumelden. Denn du kannst so ebenfalls in jedem Quartal Vorsteuern abziehen und dir so die Mehrwertsteuer zeitnah zurückholen, die du für deinen neuen Laptop bezahlt hast. Voraussetzung ist natürlich eine saubere Buchhaltung 

Welche Mehrwertsteuersätze gibt es in der Schweiz?

Mehrwertsteuer wird grundsätzlich auf alle Produkte und Dienstleistungen erhoben (mit wenigen Ausnahmen). Es gelten folgende Steuersätze:  

  • Normalsatz: 8.1 % 
    Den Normalsatz zahlst du für alle Produkte und Dienstleistungen, die nicht vom reduzierten Satz oder dem Sondersatz für Beherbergung profitieren. 
  • Reduzierter Satz: 2.6 % 
    Der reduzierte Satz gilt für den Verkauf von einigen lebenswichtigen Gütern wie Nahrungsmitteln, Wasser, Produkte für die Landwirtschaft oder auch Medikamente. 
  • Sondersatz für Beherbergung: 3.8 % 
    Für Hotelübernachtungen in der Schweiz wird dieser äusserst geringe Mehrwertsteuersatz fällig. Gut zu wissen: Menschen, die Plattformen wie Airbnb nutzen, zahlen den Normalsatz von 8.1 %.  
  • Mehrwertsteuerfrei: Alle Produkte aus den Bereichen Gesundheit, Bildung und Kultur sowie der Verkauf und die Vermietung von Immobilien sind von der Mehrwertsteuer befreit.  
GmbH AG Gruenden Sacheinlage

Mehrwertsteuer Schweiz Übersicht 2024

 

Ab wann muss ich Mehrwertsteuer abführen?

Vorab: Das Schweizer Gesetz schreibt die Mehrwertsteuerpflicht für jede Einzelfirma, GmbH und AGsvor – und natürlich auch für alle weiteren möglichen Unternehmens-Rechtsformen.  

Doch wo eine Regel ist, ist bekanntlich auch immer eine Ausnahme. Wenn dein Jahresumsatz kleiner ist als 100'000 CHF bist du von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Du musst dein Unternehmen also nicht bei der Mehrwertsteuer anmelden.  

Der Foundera-Tipp: Entscheidest du dich, zum Start keine Mehrwertsteuer zu berechnen, dann pass auf, wie du deine Produkte oder Dienstleistungen kalkulierst. Denn sobald du die Grenze von 100'000 CHF überschreitest, wird Mehrwertsteuer fällig. Du musst dann umgehend deine Preise um 8.1 % erhöhen, oder deine Marge leidet.  

Deshalb empfehlen wir dir, die Mehrwertsteuer von Anfang an mit einzukalkulieren in deine Preise. Und genau zu überlegen, ob du dich nicht schon mit der Gründung bei der Mehrwertsteuer anmeldest. Und zwar auch dann, wenn du die Grenze von 100'000 CHF nicht direkt erreichen wirst.  

Wann macht es Sinn, sich freiwillig bei der Mehrwertsteuer anzumelden? 

Nur Unternehmen, die selbst Mehrwertsteuer abführen, können über den Vorsteuerabzug auch die Mehrwertsteuer zurückfordern, die sie selbst auf Produkte oder Dienstleistungen bezahlt haben. Du siehst, hier ist bei jeder Anschaffung ein Einsparpotenzial von bis zu 8.1 % drin.  

Wenn du für dein Unternehmen grössere Investitionen planst und etwa  

  • Fahrzeuge anschaffen willst, 
  • eine eigene Software entwickelst oder  
  • ein Materiallager aufbaust,  

dann kann es durchaus Sinn machen, dich schon bei kleineren Jahresumsätzen freiwillig zur Mehrwertsteuer anzumelden.  

Ein Beispiel: Markus macht sich nebenberuflich selbstständig als Fahrschullehrer mit einer Einzelfirma. Seinen Umsatz im ersten Jahr schätzt er auf 50'000 CHF. Für sein Fahrschulauto rechnet er inklusive des notwendigen Umbaus mit Kosten in Höhe von 70'000 CHF. Meldet er seine Einzelfirma freiwillig bei der Mehrwertsteuer an, dann muss er auf seinen Umsatz von 50'000 CHF Mehrwertsteuer in Höhe von 4'050 CHF abführen (8.1 % von 50'000 CHF). Gleichzeitig kann er aber die 5'670 CHF Mehrwertsteuer zurückfordern, die er für das Auto bezahlt hat. Dazu kommt die Mehrwertsteuer für das Benzin, Reparaturen und weitere Einkäufe, die er ebenfalls zurückfordern kann. Du siehst: Mit der freiwilligen Anmeldung bei der Mehrwertsteuer erhält er mehr Geld von der Steuerbehörde zurück, als er abführen muss! 

Was ist die Saldosteuermethode?

Die Art der Mehrwertsteuer, wie sie in diesem Artikel beschrieben wird, ist die sogenannte effektive Methode. Hier zahlst du die Mehrwertsteuer auf deine verkauften Produkte und Dienstleistungen an das Finanzamt und ziehst vorher die von dir bereits bezahlte Mehrwertsteuer als Vorsteuer vom Gesamtbetrag ab.  

Alternativ dazu kannst du auch die Saldosteuermethode verwenden: Hier wird die geschuldete Mehrwertsteuer mit einem branchenspezifisch reduzierten Satz direkt auf dem Umsatz berechnet. Damit wird zwar einerseits deine Buchhaltung einfacher, andererseits kannst du aber keine Vorsteuern mehr abziehen. Um diese Methode verwenden zu dürfen, musst du darüber hinaus hohe Anforderungen erfüllen, wie zum Beispiel in bestimmten Branchen aktiv sein. Diese Branchen gehen von A wie Abbruchunternehmen (4.5% Saldosteuersatz) bis Z wie Zwirnerei (3.0% Saldosteuersatz). 

Mehrwertsteuer Schweiz

Der Unterschied zwischen vereinbarter und vereinnahmter Mehrwertsteuer

Okay, das war nun schon nicht ganz so einfach. Doch jetzt klingt es erst mal richtig kompliziert – mit der vereinbarten und vereinnahmten Methode zur Abrechnung der Mehrwertsteuer. Dabei ist das alles eigentlich ganz einfach. Denn der Unterschied zwischen diesen beiden Methoden liegt einzig und allein im Zeitpunkt, zu dem die Mehrwertsteuer abgeführt wird:  

Die vereinbarte Methode: MwSt. ist sofort fällig 

Bei der vereinbarten Methode zahlst du Mehrwertsteuer, sobald du eine Rechnung stellst. Trifft die Zahlung erst im nächsten Quartal ein, musst du die vereinbarte Mehrwertsteuer trotzdem sofort bezahlen. Diese Methode ist der Standard in der Schweiz. 

Die vereinnahmte Methode: MwSt. wird erst fällig, wenn die Rechnung bezahlt wurde 

Führst du Mehrwertsteuer nach der vereinnahmten Methode ab, dann schuldest du die Mehrwertsteuer auch erst dann, wenn deine Rechnung bezahlt wurde und das Geld auf deinem Konto eingetroffen ist. 

Welche Methode für dich besser geeignet ist, hängt von deinem Geschäftsmodell ab: 
Betreibst du beispielsweise einen Onlineshop und erhältst vom integrierten Zahlungsanbieter (z.B. Stripe) einmal monatlich die erzielten Umsätze überwiesen, dann ist es empfehlenswert über die vereinnahmte Methode abzurechnen. Dies, weil du dann nur diese eine Zahlung richtig in der Buchhaltung erfassen musst. Wenn du vereinbart abrechnest, dann müsstest du jeden einzelnen Einkauf von Kunden entsprechend in der Buchhaltung erfassen und die Mehrwertsteuer immer im korrekten Quartal abrechnen. 

So unterstützt dich Foundera bezüglich der Mehrwertsteuer 

Steuerthemen können sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und auch sehr viele Nerven kosten. Im schlimmsten Fall bezahlst du für Fehler sogar jede Menge Geld! Doch wenn du dein Unternehmen mit Foundera gründest, wirst du von uns umfassend beraten. Wir weisen dich natürlich auch auf deine Pflichten und die vielen Gestaltungsmöglichkeiten bei der Mehrwertsteuer hin. Wie in diesem Artikel beschrieben, macht es je nach Geschäftsmodell Sinn, das Thema Mehrwertsteuer unterschiedlich anzugehen.  Foundera stellt dir die richtigen Fragen und hilft dir bei dieser Entscheidung. 

Gerne übernehmen wir für dich die Anmeldung bei der Mehrwertsteuer für 160 CHF. 

FAQ «Wie funktioniert die Mehrwertsteuer für Gründende?»

Wer ist von der Mehrwertsteuer befreit?

Fällt der jährliche Umsatz deines Unternehmens kleiner aus als 100'000 CHF, dann bist du von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. 

Kann ich mich freiwillig der Mehrwertsteuer unterstellen?

Das ist generell möglich! Und es ist sogar sinnvoll, wenn du zum Beispiel grössere Anschaffungen planst, bei denen du die Vorsteuer zeitnah und nicht erst mit der nächsten Steuererklärung zurückfordern möchtest. 

Welche Mehrwertsteuersätze gibt es?

Bei der effektiven Methode der Mehrwertsteuer gibt es drei Sätze: Den Normalsatz (8.1 %), den reduzierten Satz (2.6 %), den Sondersatz für Beherbergung (3.8 %) und Bereiche, in denen gar keine Mehrwertsteuer fällig wird.  

Bei der Saldosteuermethode gibt es hunderte branchenspezifische Steuersätze. Hier sprichst du am besten mit Foundera oder deiner Steuerberatung.  

Gründe dein Unternehmen und prüfe deine Rechte und Pflichten bei der Mehrwertsteuer!

Möchtest du ein Unternehmen gründen und brauchst Unterstützung bei der Mehrwertsteuer? Foundera berät dich bei der Gründung umfassend – auch zu diesem wichtigen Steuerthema.