Je nach Rechtsform brauchst du zwingend ein Kapitaleinzahlungs- und ein Firmenkonto.
Wir erklären dir, wann du was benötigst.
Um eine Kapitalgesellschaft (GmbH / AG) zu gründen, brauchst du zwingend ein Kapitaleinzahlungskonto (KEK). Auf dieses Konto überweist du das Gründungskapital (CHF 20'000 bei einer GmbH, CHF 100'000 bei einer AG) und beweist damit, dass du über das nötige Vermögen verfügst.
Erst nach dem Eintrag des Unternehmens im Handelsregister kannst du über dieses Kapital verfügen und es auf ein Firmenkonto überweisen.
Die Kosten für ein Kapitaleinzahlungskonto, wie auch die Prozesse für die Eröffnung sind von Bank zu Bank unterschiedlich. Gerne suchen wir für dich die passende Lösung.
Grundsätzlich müssen Gründende einer Einzelfirma kein separates Firmenkonto eröffnen. Ein separates Konto vereinfacht die Buchhaltung aber enorm und reduziert den Aufwand, zum Beispiel für einen Treuhandpartner.
Die Kosten für ein Firmenkonto halten sich in Grenzen und umfassen meist auch eine Firmenkreditkarte, um Zahlungen für dein Unternehmen zu vereinfachen.
Hier findest du weitere nützliche Informationen, welche dir den Start ins Unternehmertum erleichtern.
Wir beraten dich gerne und finden den passenden Bankpartner für dich.
Professionalität
Trennung von Privat- und Firmenvermögen
Schnelle Bearbeitung