Je nach gewählter Rechtsform gibt es unterschiedliche Vorgaben, welche Versicherungen für dich Pflicht oder empfehlenswert sind. Wir klären auf.
Abhängig davon, ob du mit einer Einzelfirma als selbstständig anerkannt wirst, oder bei deiner eigenen GmbH oder AG angestellt bist, gelten unterschiedliche, gesetzliche Vorgaben bezüglich notwendiger Versicherungen.
Zudem hast du, wenn du ein neues Unternehmen gründest, viel um die Ohren und dabei geht die eigene Vorsorge und Absicherung schnell vergessen. Das finanzielle Risiko ist aber je nach Rechtsform und Ausgestaltung der Gründung enorm! Passt du nicht auf, kannst du zum Beispiel nach einem Unfall vor dem Nichts stehen.
Damit du diesen Teil der Gründungsreise bestmöglich meisterst, haben wir dir an dieser Stelle alle wichtigen Informationen zu Vorsorge, Versicherung und Vermögensaufbau für Gründende zusammengestellt.
Das Spezielle an einer Einzelfirma ist, dass du damit nicht als angestellt giltst. Wenn du nicht zusätzlich noch hauptberuflich angestellt bist, dann verlierst du einiges an Versicherungsschutz, wenn du nicht selbst vorsorgst! Alles andere ist freiwillig, was bedeutet, dass du für deine eigene Altersvorsorge verantwortlich bist, bei Unfällen nicht mehr über deinen Arbeitgeber versichert bist und privat für allfällige Schäden haftest, die du verursachst.
Ab einem Einkommen von 2'300 CHF im Jahr musst du Beiträge in die erste Säule leisten. Dazu gehört die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die Erwerbsersatzordnung (EO). Weil du keinen Arbeitgeber mehr hast, bezahlst du die vollen Beiträge selbst! Die aktuellen Beitragssätze für Einkommen über 58'800 CHF im Jahr (darunter gelten tiefere Sätze) sind:
AHV: 8.1%
IV: 1.4%
EO: 0.5%
Total: 10.0%
Zusätzlich musst du auf dein Einkommen auch Beiträge an die Arbeitslosenversicherung (ALV) leisten.
Weil du nicht angestellt bist, musst du dich keiner Pensionskasse anschliessen. Solltest du nicht anderweitig Geld auf die Seite legen, dann wird dir im Alter lediglich die AHV-Rente ausbezahlt. Als selbstständige Person hat man gerade in jungen Jahren also die Pflicht gegenüber sich selbst, Geld für deinen Ruhestand zu sparen. Zum Glück gibt es dafür eine einfache und attraktive Lösung – die sogenannt grosse Säule 3a für Selbstständige: Wenn du als selbstständig giltst und keiner Pensionskasse angeschlossen bist, dann darfst du bis zu 20% deines Einkommens (Maximalbetrag: 35'280 CHF für Selbstständige) in die Säule 3a einbezahlen und von deinem steuerbaren Einkommen abziehen!
Ohne Arbeitgeber bist du weder bei Berufsunfällen, noch bei Nicht-Berufsunfällen versichert. Auch deine Krankenkasse wird nicht zahlen, wenn du wegen eines Unfalls zum Arzt oder ins Spital musst. Auch wenn die Unfallversicherung für Selbstständige grundsätzlich freiwillig ist, solltest du dich unbedingt versichern!
Mit einer Einzelfirma ist deine persönliche Haftung unbeschränkt. Wenn du bei einem Kunden einen Schaden verursachst oder sogar vor Gericht gezogen wirst, dann musst du diese Kosten aus der eigenen Tasche bezahlen. Je nach Tätigkeit deiner Firma ist dieses Risiko nicht zu unterschätzen. Mit Sachversicherungen, wie einer Betriebshaftpflichtversicherung kannst du dich gegen Haftungsansprüche absichern, eine Rechtsschutzversicherung erlaubt dir Gerichts- und Anwaltskosten abzuwälzen. Damit hast du einerseits ein viel besseres Gefühl der Sicherheit und kannst Ansprüche deiner Kundinnen und Kunden von Experten prüfen lassen.
In der Schweiz gibt es das sogenannte 3-Säulen-Prinzip, welches auch Gründenden entsprechenden Schutz vor Risiken im Arbeitsalltag geben und Möglichkeiten der Altersvorsorge bieten soll. Der Bereich Altersvorsorge ist dabei in die 3 Säulen unterteilt:
Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) bildet zusammen mit den sogenannten Ergänzungsleistungen (EL) die 1. Säule der staatlichen Vorsorge in der Schweiz. Das Ziel ist die eigene finanzielle Existenz zu sichern. Für die staatliche Vorsorge gilt eine Beitragspflicht: Alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft oder erwerbstätig sind, müssen ab dem 18. bzw. 21. Lebensjahr AHV-Beiträge bezahlen.
Arbeitgebende und Arbeitnehmende übernehmen dabei jeweils die Hälfte der Beiträge. Wenn du also in deinem neuen Unternehmen auch Angestellte hast, kommen diese Arbeitgeberbeiträge auch auf dich zu.
Umgangssprachlich wird im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) auch gerne von der „Pensionskasse“ gesprochen. Die Leistungen der 2. Säule ergänzen im Alter, bei Invalidität oder Tod der Arbeitnehmenden die Leistungen der AHV/IV. Ziel der 2. Säule ist es, zusammen mit der 1. Säule die Lebenshaltungskosten zu sichern.
Neben der beruflichen Vorsorge deckt die Unfallversicherung (UVG) kurz- und langfristige Leistungen im Unfall ab.
Gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind Angestellte immer über den Arbeitgeber versichert. Bei mehr als 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche müssen sie auch gegen Nicht-Berufsunfälle versichert werden (z.B. Kreuzbandriss während Fussballmatch).
Die Krankentaggeldversicherung (KTG) hingegen ist nicht obligatorisch, schützt Arbeitgebende jedoch vor erheblichen finanziellen Folgen beim krankheitsbedingten Ausfall.
Die 3. Säule beschäftigt sich mit der privaten Vorsorge in der Schweiz und ist unterteilt in die Säulen 3a und 3b:
Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) ist eine private Vorsorgeform, die durch den Staat gefördert wird. Deine Beiträge an die Säule 3a sind zwar vom Betrag her limitiert, dafür aber steuerlich abzugsfähig. Wichtig ist, dass das angesparte Kapital nur unter bestimmten Umständen (wie z.B. Selbstständigkeit, Wohneigentumsförderung, Auswanderung) vor der Pensionierung bezogen werden kann.
Die freie Vorsorge (Säule 3b) umfasst sämtliche privaten Ersparnisse und Anlagen, die nicht in der Säule 3a sind. Hier hast du mehr Freiheiten über dein Geld.
Hast du eine GmbH oder AG gegründet und beziehst einen Lohn, dann bist du anders als bei der Einzelfirma angestellt in deinem eigenen Unternehmen. Das gilt auch, wenn alle Anteile des Unternehmens dir gehören und du die einzige Person bist, welche für das Unternehmen arbeitet. Damit fallen die Pflichten bezüglich Versicherungen und Vorsorgebeiträge deutlich höher aus. Der Vorteil ist, dass du gezwungenermassen für dich selbst vorsorgen musst.
Für Angestellte in deinem Unternehmen (dazu zählst auch du selbst) musst du Beiträge an die erste Säule (AHV, IV, EO) und an die Arbeitslosenversicherung (ALV) leisten. Die Beiträge teilen sich Arbeitgebende und Arbeitnehmende je zur Hälfte. Bist du alleine im Unternehmen, zahlst du effektiv wieder beide Anteile selbst: einmal als Unternehmen und einmal über deinen Lohn.
Auch wenn du alleine im Unternehmen tätig bist, musst du dich ab einem Lohn von 21'300 CHF einer Pensionskasse anschliessen. Die grosse 3. Säule ist mit einer GmbH oder AG leider keine Option. Es ist auch nicht möglich, sich statt eines Lohns nur Gewinn auszuzahlen. Die Sozialversicherungsbehörde beurteilt, was für deine Branche ein angemessener Lohn ist und kann im Zweifelsfall die Nachzahlung der ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge nachfordern, was auch deine Pflicht bezüglich Pensionskassenbeiträgen betrifft.
Angestellte müssen zwingend gegen Berufsunfälle und ab einer Arbeitszeit von 8 Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber auch gegen Nichtberufsunfälle versichert werden.
Der grosse Vorteil einer GmbH oder AG ist, dass deine persönliche Haftung auf die Anteile an deinem Unternehmen (das Gesellschaftskapital) beschränkt sind. Damit reduziert sich auch das Risiko bei Haftungs- oder Gerichtsfällen. Trotzdem solltest du dir überlegen, dich mit einer Betriebshaftpflichtversicherung oder einer Rechtsschutzversicherung vorzubereiten, damit dein Unternehmen nicht direkt Konkurs geht.
Fragen rund um Versicherungen für Selbstständige und Gründende
Sobald du von deiner Ausgleichskasse als selbstständig anerkannt wirst (nur möglich als Einzelfirma), sind nur wenige Versicherungen obligatorisch für dich. Du musst Beiträge für die Sozialversicherungen der 1. Säule (AHV/IV/EO) und für die Arbeitslosenversicherung (ALV) zahlen. Weitere Versicherungen zur Vorsorge (3. Säule) oder persönlichen Absicherung (Unfallversicherung, Krankentaggeld, Betriebshaftpflicht, Rechtsschutz, ...) sind sehr empfehlenswert, um dein persönliches Risiko zu verkleinern.
Du musst ab einem Einkommen von 2'300 CHF Beiträge an die AHV, IV und EO bezahlen. Dazu kommen noch Abgaben für die Arbeitslosenversicherung, auch wenn du als Selbstständige keine Ansprüche auf Arbeitslosengeld hast.
Weil du als selbstständige Person nicht mehr angestellt bist, musst du dich auch nicht einer Pensionskasse anschliessen. Du kannst zwar freiwillig Beiträge in eine Pensionskasse bezahlen, für Selbstständige gibt es aber eine spannendere Lösung: Die grosse Säule 3a. Du darfst bis zu 20% deines Einkommens (Maximalbetrag: 35'280 CHF für Selbstständige) in die Säule 3a einbezahlen und von deinem steuerbaren Einkommen abziehen.
Hast du eine GmbH oder AG, dann giltst du automatisch als angestellt und musst bei einem Lohn von über 21'300 CHF eine Pensionskasse für dein Unternehmen suchen.
Nein, eine Betriebshaftpflicht ist nicht obligatorisch. Hast du aber keine solche Versicherung, so haftest du im Falle einer Einzelfirma persönlich. Hast du eine GmbH oder AG, dann ist deine Haftung auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, was aber schnell den Konkurs des Unternehmens bedeuten kann. Eine Betriebshaftpflichtversicherung macht also absolut Sinn.
Während für dich selbst nur wenige Versicherungen Pflicht sind, musst du für deine Angestellten alle obligatorischen Versicherungen abschliessen. Dazu zählen Beiträge an die Sozialversicherungen (1. Säule) an die Pensionskasse (2. Säule) und du brauchst für die Angestellten eine Berufsunfallversicherung, wie auch eine Nichtberufsunfallversicherung, wenn sie mehr als 8 Stunden pro Woche für dich arbeiten.
Mit einer Einzelfirma haftest du für alle diese Beiträge privat, also sei sehr vorsichtig, wenn du Personal einstellst. Eine Umwandlung in eine GmbH oder AG macht Sinn, sobald du jemanden einstellst.
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