Bevor du dein Unternehmen gründen kannst, musst du eine Rechtsform wählen. Doch welche ist die richtige für dich und dein Vorhaben? Einzelfirma, doch lieber GmbH oder vielleicht AG? Nun, das hängt ganz von deiner persönlichen Situation und deinen Plänen ab. Wir geben dir einen Überblick und informieren dich über die jeweiligen Vor- und Nachteile.
Du liest dich gerade in die Materie ein, und bei all den Informationen zu den unterschiedlichen Rechtsformen qualmt dir schon der Schädel? Kein Wunder! Oder hast du vielleicht bereits eine Rechtsform im Kopf, die du gerne für deine Selbstständigkeit und Firmengründung wählen möchtest, und willst nur noch sichergehen, dass sie wirklich die passende ist?
Wir wissen: Bei der Wahl der Rechtsform für dein Unternehmen liegt der Teufel im Detail: Welche Rechtsform zum Zeitpunkt der Gründung die richtige für dich ist, wird von vielen Faktoren bestimmt. Dazu gehört auch ein Blick in die Zukunft, um später nicht eingeschränkt zu sein oder eine teure und aufwendige Umwandlung vornehmen zu müssen.
Die Rechtsform hat Auswirkungen auf das benötigte Kapital, die Haftung, die Versteuerung deiner Einkünfte, die Pflicht zu Sozialversicherungen und deine berufliche Vorsorge. Wichtige Themen also, die fundierte Beratung erfordern. Und die steht bei Foundera an erster Stelle: Wir begleiten dich bei der Gründung und helfen dir mit gezielten Fragen, die passende Rechtsform für dich zu finden.
Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Rechtsformen für Selbstständige unterschieden:
Innerhalb dieser beiden Kategorien gibt es weitere Untergliederungen:
Worin besteht nun der grundsätzliche Unterschied zwischen einer Personengesellschaft und einer Kapitalgesellschaft?
Wenn du dich in der Schweiz selbstständig machen willst, ist die Gründung einer Einzelfirma der günstigste und einfachste Weg. Solange dein erwarteter Jahresumsatz unter 100'000 CHF liegt, musst du dich nicht einmal beim Handelsregister deines Kantons anmelden. Allerdings empfehlen wir die Anmeldung immer, denn das bringt dir auf jeden Fall Vorteile.
Der grösste Nachteil dieser Rechtsform: Du haftest unbeschränkt für alle Schulden, auch mit deinem Privatvermögen.
Auf einer separaten Seite findest du sämtliche Informationen zur Rechtsform Einzelfirma. Dort kannst du dich ausführlich in die Thematik einlesen. Einen Überblick über die wichtigsten Vor- und Nachteile haben wir im Folgenden für dich zusammengestellt:
✅ Kein Startkapital: Du brauchst für die Gründung einer Einzelfirma kein Startkapital! Mit 349 CHF für unsere Beratung und die Gründungsdokumente sowie ca. 200 CHF Gebühren seitens des Handelsregisters bist du dabei.
✅ Status Selbstständigkeit: Nur mit einer Einzelfirma kannst du von deiner zuständigen Ausgleichskasse als selbstständig anerkannt werden. Das bedeutet, dass die Einzelfirma die einzige Rechtsform ist, bei der du dich nicht selbst anstellen musst.
✅ Pensionskassenbezug: Da du nur als selbstständige Person dein Pensionskassengeld als Startkapital beziehen kannst, ist die Einzelfirma die einzige Rechtsform, mit der dieser Vorbezug möglich ist.
✅ Einfache Buchhaltung: Bis zu einem Umsatz von 500'000 CHF kannst du eine sogenannte «einfache Buchhaltung» führen.
❌ Unbeschränkte Haftung: Eine Einzelfirma ist keine sogenannte juristische Person. Sondern sie ist eng mit dir verknüpft, weswegen du privat und unbeschränkt für alle Schulden und Schäden haftest.
❌ Keine Geschäftspartner: Eine Einzelfirma ist immer mit einer Einzelperson verknüpft. Möchtest du Geschäftspartner miteinbeziehen, dann empfiehlt sich die Gründung einer GmbH oder AG.
❌ Versteuerung als Privatperson: Der Gewinn, den du mit deiner Einzelfirma erwirtschaftest, wird als Lohn versteuert. Führst du die Einzelfirma also nebenberuflich selbstständig und hast zudem noch eine Festanstellung, in der du bereits Lohn beziehst, kann das schnell einen höheren Steuersatz bedeuten.
❌ Externes Kapital ist schwierig zu bekommen: Da die Einzelfirma keine juristische Person ist, können Drittpersonen nicht in dein Unternehmen investieren. Die einzige Möglichkeit ist ein Darlehen an dich als Person. Kredite bei Banken hängen von deiner persönlichen Bonität ab. Andere Rechtsformen geniessen eine höhere Vertrauenswürdigkeit.
❌ Keine reinen Fantasienamen erlaubt: Die Einzelfirma muss deinen Namen enthalten – zumindest den Familiennamen. Möglich sind lediglich Ergänzungen wie deine Geschäftstätigkeit, dein Firmensitz oder ein Fantasieelement.
Eine Einzelfirma ist also sowohl im positiven als auch im negativen Sinn eine einfache Lösung. Sie bietet sich an, wenn du in einem kleinen Rahmen mit der Selbstständigkeit starten möchtest, ohne viel Kapital einsetzen zu müssen. Sobald du aber wachsen möchtest, externes Kapital benötigst oder Geschäftspartner hinzuziehen willst, sind Kapitalgesellschaften besser geeignet.
In unserer Checkliste erhältst du eine praktische Zusammenfassung, wie du am besten vorgehst bei der Gründung einer Einzelfirma in der Schweiz.
Die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (kurz GmbH) ist eine einfache Lösung für mehrere beteiligte Geschäftspartner mit tiefem Kapitalbedarf. Die GmbH ist – im Gegensatz zur Einzelfirma – eine juristische Person. Das bedeutet, deine Haftung ist auf das Gesellschaftskapital beschränkt.
Damit wird die GmbH auch separat versteuert, was zu einer Doppelbesteuerung führen kann: Zunächst fallen Steuern auf den Geschäftsgewinn an und danach auf deine Gewinnausschüttungen als Einkommen. Dennoch kann eine GmbH für dich steuerlich spannender sein als eine Einzelfirma. Sie punktet etwa mit einer grösseren Flexibilität bei der Verbuchung von Aufwänden.
Als Nachteil wird oft angeführt, dass alle an einer GmbH beteiligten Personen oder Unternehmen im Handelsregister ersichtlich sind. Investoren, die lieber anonym bleiben möchten, bevorzugen deshalb die Aktiengesellschaft. Zu dieser Rechtsform später mehr.
Zurück zur GmbH. Auf einer separaten Seite findest du alle ausführliche Informationen zu der Rechtsform GmbH. Für die schnelle Orientierung gibt es hier die Vor- und Nachteile im Überblick:
✅ Tiefes Startkapital: Das nötige Stammkapital bei der Gründung einer GmbH liegt bei mindestens 20'000 CHF in bar oder in Form einer Sacheinlage. Das ist deutlich geringer als das Aktienkapital für eine AG.
✅ Mehrere Geschäftspartner: Die GmbH erlaubt mehrere Geschäftspartner. Diese bilden üblicherweise gemeinsam die Geschäftsleitung des Unternehmens. «Stille Teilhaber» hingegen sind eher unüblich.
✅ Beschränkte Haftung: Wie der Name bereits andeutet, ist die Haftung der Geschäftspartner auf das Gesellschaftskapital beschränkt. Dein Privatvermögen ist damit vor dem Haftungsrisiko geschützt.
❌ Doppelte Buchhaltung: Eine GmbH muss, wie auch eine AG, immer eine doppelte Buchhaltung führen.
❌ Keine Anonymität: Die Gesellschafter sind mit ihren Anteilen im Handelsregister ersichtlich. Das kann potenzielle Investoren abschrecken.
Die Gründung einer GmbH ist ein guter Kompromiss, wenn mehrere Geschäftspartner gemeinsam ein Unternehmen gründen möchten. Wächst das Unternehmen allerdings stark oder jemand möchte seine Anteile verkaufen, dann empfiehlt sich die Umwandlung der GmbH in eine Aktiengesellschaft.
In unserer Checkliste erhältst du eine praktische Zusammenfassung, wie du am besten vorgehst bei der Gründung einer GmbH in der Schweiz.
Die grössten Vorteile einer Aktiengesellschaft (AG) sind die hohe gestalterische Freiheit sowie die einfache Vergabe von Anteilen. Allerdings beträgt das nötige Aktienkapital 100'000 CHF, wovon 20% und mindestens 50’000 CHF von Anfang an liberiert, also einbezahlt werden muss.
Die Freiheit dieser Rechtsform bringt auch weitere rechtliche Anforderungen mit sich, was die Aktiengesellschaft im Vergleich zur GmbH komplexer macht. So gilt es etwa, das Verhältnis der Aktionäre untereinander zu regeln, um Streitigkeiten zu vermeiden. Hier schafft ein Aktionärsbindungsvertrag klare Verhältnisse. Natürlich unterstützt dich Foundera nicht nur bei der Gründung deines Unternehmens, sondern auch bei der Ausgestaltung eines solchen Vertrags.
Mehr Details über die Rechtsform der Aktiengesellschaft liest du auf unserer Infoseite zur AG. Die wichtigsten Plus- und Minuspunkte haben wir im Folgenden für dich zusammengestellt:
✅ Hohe Flexibilität: Du bist frei, darüber zu bestimmen, wer mit wie vielen Aktien am Unternehmen beteiligt ist und wer im Handelsregister erscheint.
✅ Mehrere Geschäftspartner: Die AG erlaubt beliebig viele Aktionäre, die auch nicht im Handelsregister aufgeführt werden. Lediglich Mitglieder des Verwaltungsrats sowie andere Personen mit Zeichnungsberechtigung müssen eingetragen werden.
✅ Beschränkte Haftung: Ähnlich wie bei der GmbH ist die Haftung der Aktionäre auf das Aktienkapital beschränkt.
❌ Doppelte Buchhaltung: Eine AG muss, wie auch eine GmbH, immer eine doppelte Buchhaltung führen.
❌ Hohe Kapitalanforderungen: Das Aktienkapital beträgt mindestens 100'000 CHF. Führst du eine Teilliberierung durch, dann bist du verpflichtet, das fehlende Kapital nachzuschiessen.
Die Gründung einer AG bietet dir den grössten Gestaltungsfreiraum und unbeschränktes Wachstumspotenzial. Wenn du ein kapitalintensives Geschäft betreibst oder schnell wachsen möchtest, dann ist die Aktiengesellschaft sicherlich die beste Rechtsform für dich.
In unserer Checkliste erhältst du eine praktische Zusammenfassung, wie du am besten vorgehst bei der Gründung einer AG in der Schweiz.
Natürlich gibt es daneben noch weitere Rechtsformen für Spezialfälle. Je nachdem, was für ein Unternehmen du gründen möchtest, kann etwa eine Genossenschaft oder ein Verein sinnvoll sein. Vereine dürfen allerdings nicht gewinnorientiert arbeiten und Genossenschaften legen den Fokus auf gemeinsame Werte, Selbsthilfe und direkte Demokratie. Auch zu diesen Rechtsformen können wir dich im Detail beraten – nimm gerne Kontakt mit uns auf, wenn du mit dem Gedanken daran spielst.
Die Gründung einer Kollektivgesellschaft empfehlen wir hingegen nur in absoluten Ausnahmesituationen. Der Hauptgrund dafür ist, dass die Haftung wie bei einer Einzelfirma unbeschränkt ist – mit dem grossen Unterschied, dass die Gesellschafter auch gegenseitig mit ihrem Privatvermögen haften! Eine GmbH ist in solchen Fällen fast ausnahmslos besser geeignet.
Möchtest du von der Ausgleichskasse als selbstständig anerkannt werden (z. B. für einen Pensionskassenvorbezug), dann geht das nur mit einer Einzelfirma. Mit einer GmbH oder AG giltst du als angestellt bei dir selbst.
Mit einer Einzelfirma musst du deinen Gewinn bei deiner privaten Steuererklärung angeben; er wird dann als Einkommen versteuert. Bei Gründung einer GmbH oder AG werden diese separat versteuert. Zahlst du dir einen Lohn oder Gewinne aus, dann musst du diese Beträge wiederum bei deiner privaten Steuererklärung angeben. Welche Lösung für dich besser ist, besprichst du am besten mit einem Treuhandunternehmen.
Bei Personengesellschaften, wie der Einzelfirma oder der Kollektivgesellschaft, haftest du persönlich und unbeschränkt. Mit einer Kapitalgesellschaft, zum Beispiel einer GmbH oder AG, haftest du grundsätzlich nur mit dem Gesellschaftsvermögen.
Wenn wir das benötigte Kapital betrachten, dann ist die Aktiengesellschaft mit einem Mindeststammkapital von 100'000 CHF am teuersten, während du für die Gründung einer Einzelfirma gar kein Kapital benötigst. Wenn wir die Gründungskosten anschauen, dann liegen diese bei Gründung einer Einzelfirma inklusive Beratung durch Foundera bei 349 CHF. Bei einer GmbH oder AG sind es 699 CHF.
Das Verhältnis von Einzelfirmen, GmbHs und AGs ist relativ stabil. Immer weniger genutzt werden Kollektivgesellschaften, weil die Gesellschafter bei dieser Rechtsform uneingeschränkt und gegenseitig haften. Die GmbH hat sich hier als die bessere Lösung etabliert.
Einzelfirma, GmbH und AG sind sicher die am häufigsten genutzten Rechtsformen. Auch wichtig sind Genossenschaften und Vereine, die für sehr bestimmte Zwecke verwendet werden. Das Gesetz kennt zudem die Kommanditgesellschaft, die Kollektivgesellschaft und die Kommanditaktiengesellschaft. Diese Rechtsformen werden aber selten genutzt und sind heutzutage unbedeutend.
Die Umwandlung einer GmbH in eine AG ist verhältnismässig einfach realisierbar. Die Umwandlung einer Einzelfirma in eine GmbH oder AG dagegen ist nur über Umwege möglich, da in diesem Fall aus einer natürlichen Person eine juristische Person wird. Hier findest du eine Übersicht über die Möglichkeiten, die Rechtsform nachträglich zu ändern.
Eine Einzelfirma ist nur für Einzelpersonen möglich. Sobald mehrere Partner beteiligt sind, empfiehlt sich die GmbH. Aufgrund der beschränkten Finanzierungsmöglichkeiten einer GmbH sind grössere Unternehmen meist als Aktiengesellschaft aufgesetzt.
Prinzipiell bist du bei der Gründung einer GmbH oder AG relativ frei bei der Wahl des Firmennamens – wichtig ist hier der entsprechende Zusatz im Firmennamen («Muster GmbH» oder «Muster AG»). Bei einer Einzelfirma ist immer mindestens der Nachname der gründenden Person als Teil des Firmennamens zu führen («Schreinerei Meier»).
Eine Einzelfirma muss erst ab einem Umsatz von 100'000 CHF im Handelsregister eingetragen werden, während dies bei einer GmbH oder AG immer der Fall ist.
Mit einer Einzelfirma kannst du bis zu einem Umsatz von 500'000 CHF eine «einfache Buchhaltung» führen. Ist der Umsatz höher oder hast du eine GmbH beziehungsweise eine AG, dann musst du eine «doppelte Buchhaltung» führen.