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Wo liegt der Unterschied zwischen einer GmbH und einer AG?

Sowohl die GmbH als auch die AG haben viele Gemeinsamkeiten, aber auch einige wichtige Unterschiede. Im Folgenden werden die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Gesellschaftsformen zusammengefasst.

  1. Mindestkapital und Mindesteinzahlung: Die GmbH erfordert ein Stammkapital von mindestens CHF 20.000, das vollständig eingezahlt und freigegeben sein muss. Im Gegensatz dazu beträgt das Aktienkapital einer AG CHF 100.000. Die Mindestliberierung beträgt 20%, wobei der Mindestbetrag CHF 50.000 beträgt. Das höhere Mindestkapital der AG wirkt sich positiv auf die Kreditwürdigkeit und die Kapitalbeschaffung aus.

  2. Anonymität: Bei einer GmbH sind die Gesellschafter mit ihrem Namen, Wohnsitz und dem Nennwert ihrer Stammanteile im Handelsregister veröffentlicht. Dadurch müssen alle Übertragungen von Stammanteilen im Handelsregister veröffentlicht werden. Aktionäre einer AG hingegen bleiben anonym, wodurch Aktienübertragungen ohne Beteiligung des Handelsregisteramts erfolgen können.

  3. Regelung der Geschäftsführung: Bei einer GmbH erfolgt die Geschäftsführung in der Regel durch die Gesellschafter selbst. Bei einer AG liegt die Geschäftsführung standardmässig beim Verwaltungsrat, kann aber an eine beliebige Person (auch Nicht-Aktionäre) delegiert werden.

  4. Übertragung von Anteilen: Die Übertragung der Anteile ist bei beiden Gesellschaftsformen unterschiedlich geregelt, sowohl in Bezug auf die Form als auch auf die Zustimmung. Mehr dazu erzählen dir gerne unsere Experten und Expertinnen.

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