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Welche Namen sind bei einer Einzelfirma zulässig?

Die zulässige Namensgebung ist bei einer Einzelfirma auf den ersten Blick etwas verwirrend – wir erklären dir, welche Namen zulässig sind und wieso:

Eine grundsätzliche Info vorneweg: Die Einzelfirma ist eine Personengesellschaft, was nichts anderes bedeutet, als dass sie keine eigene juristische Persönlichkeit hat (anders als eine GmbH oder AG). Sie ist eng mit dir selbst (natürliche Person) verbunden, was sich auch in den Einschränkungen bei der Namenswahl widerspiegelt.

Welche Einschränkungen bringt das nun mit sich?

  • Im Namen der Einzelfirma muss zwingend mindestens dein Nachname enthalten sein. Diesen darfst du dann um einen Zusatz ergänzen. Heisst du zum Beispiel Alois Hanselmann und eröffnest ein Malergeschäft, dann darfst du deine Firma 'Hanselmann', 'Alois Hanselmann' oder z.B. 'Malerei Hanselmann' nennen.

  • Dein Firmenname darf zudem nicht täuschend sein. Du kannst keine Spenglerei eröffnen und sie dann 'Bäckerei Hanselmann' nennen. Zudem sind Kürzel wie GmbH oder AG verboten.

  • Weil eine Einzelfirma nur auf eine Person lautet, ist es zudem verboten Zusätze wie '& Söhne' zu verwenden, da dies eine andere Rechtsform vortäuscht.

  • Eine weitere Einschränkung ist der Namensschutz: Es dürfen nicht zwei Einzelfirmen, welche am gleichen Ort ihren Sitz haben und im Handelsregister eingetragen sind, den gleichen Namen haben. Eine Verwechslungsgefahr muss auch ausgeschlossen sein. Wenn es also in Zürich schon eine 'Malerei Hanselmann' gibt, dann musst du einen Namen ohne Verwechslungsgefahr wählen (z.B. 'Malergeschäft & Fassadenunterhalt Alois Hanselmann').

Gründest du deine Einzelfirma mit Foundera, dann stellen wir sicher, dass der von dir gewählte Name in Ordnung ist. 

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