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Wann ist ein Vorbezug der Pensionskassengelder möglich und wie musst du dabei vorgehen?

Der Weg in die Selbstständigkeit ist meist nicht günstig und da stellt sich schnell die Frage, ob ein Vorbezug der Pensionskassengelder möglich ist. In diesem Artikel erfährst du, welche Voraussetzungen und Hürden es dabei gibt.

Wann kann ich meine Pensionskassengelder beziehen?

  • Ein Vorbezug ist nur möglich, wenn für die gründende Person der Beitritt in die berufliche Vorsorge nicht obligatorisch ist. Das trifft grundsätzlich auf Personen mit Einzelfirmen und Kollektivgesellschaften zu.
  • Deine Selbstständigkeit muss von der kantonalen Ausgleichskasse anerkannt werden. Dafür brauchst du mehrere eigene Kunden, musst auf eigene Rechnung arbeiten, unabhängig sein und das wirtschaftliche Risiko der Arbeit tragen. Dafür brauchst du Belege (siehe Vorgehen unten).

Wie gehst du am besten vor?

  • In einem ersten Schritt gründest du mit Foundera ein Einzelunternehmen und lässt dieses im Handelsregister eintragen.

  • Wir übernehmen für dich die Anmeldung bei der Ausgleichskasse, falls du über die nötigen Belege verfügst (erste Kunden, Marketingmaterialien, ...). Bist du noch nicht so weit, dann holen wir die Anmeldung innerhalb eines Jahres nach.

  • Als letzter Schritt beantragst du bei deiner Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse) die Auszahlung des Kapitals. Je nach Pensionskasse möchte diese noch weitere Belege von dir. Diese Anmeldung muss innerhalb eines Jahres nach Aufnahme der Selbstständigkeit erfolgen.

Kann ich meine Pensionskassengelder auch bei Gründung einer GmbH oder AG beziehen?

Nein, das ist nicht möglich, da du bei einer Kapitalgesellschaft rechtlich als angestellt giltst (unabhängig davon, ob du alleine gründest).

Uwe Scheunemann
Uwe Scheunemann
18.08.23 16:53