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Firmengründung in der Schweiz mit Notar inklusive
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Entdecke, wie Foundera den Prozess der Firmengründung in der Schweiz vereinfacht, indem die Notarin oder der Notar direkt in das Gründungspaket integriert wird – effizient, kostengünstig und bequem.

Rolle der Notarin oder des Notars bei der Firmengründung

Die öffentliche Beurkundung der Firmengründung ist ein fester Bestandteil des Gründungsprozesses in der Schweiz für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG). Die Einzelfirmen benötigen keine öffentliche Beurkundung, sondern da reicht eine einfache Unterschriftsbeglaubigung.

Die Vorschriften für diese öffentliche Beurkundung von GmbH-Gründungen sind in Art. 777 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) geregelt:

Art. 777
  1. Die Gesellschaft wird errichtet, indem die Gründer in öffentlicher Urkunde erklären, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen, darin die Statuten festlegen und die Organe bestellen.
  2. In diesem Errichtungsakt zeichnen die Gründer die Stammanteile und stellen fest, dass:
    1. sämtliche Stammanteile gültig gezeichnet sind;
    2. die Einlagen dem gesamten Ausgabebetrag entsprechen;
    3. die gesetzlichen und statutarischen Anforderungen an die Einlagen im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Errichtungsakts erfüllt sind;
    4. sie die statutarischen Nachschuss- oder Nebenleistungspflichten übernehmen;
    5. dass keine anderen Sacheinlagen, Verrechnungstatbestände oder besonderen Vorteile bestehen, als die in den Belegen genannten.

 

Die Vorschriften für die Gründung einer AG stehen in Art. 629 OR:

Art. 629
  1. Die Gesellschaft wird errichtet, indem die Gründer in öffentlicher Urkunde erklären, eine Aktiengesellschaft zu gründen, darin die Statuten festlegen und die Organe bestellen.
  2. In diesem Errichtungsakt zeichnen die Gründer die Aktien und stellen fest, dass:
    1. sämtliche Aktien gültig gezeichnet sind;
    2. die versprochenen Einlagen dem gesamten Ausgabebetrag entsprechen;
    3. die gesetzlichen und statutarischen Anforderungen an die geleisteten Einlagen im Zeitpunkt der Unterzeichnung des Errichtungsakts erfüllt sind;
    4. keine anderen Sacheinlagen, Verrechnungstatbestände oder besonderen Vorteile bestehen als die in den Belegen genannten.
  3. Wird das Aktienkapital in ausländischer Währung festgelegt oder werden Einlagen in einer anderen Währung geleistet als derjenigen des Aktienkapitals, so sind die angewandten Umrechnungskurse in der öffentlichen Urkunde anzugeben.

 

Wie arbeitet Founera mit Notaren zusammen

Bei Foundera gibst du uns die Vollmacht, dich für die öffentliche Beurkundung bei unserem Notar zu vertreten. Die öffentliche Beurkundung kann von jeder Notarin oder jedem Notar in der Schweiz erfolgen, unabhängig vom Sitz der Gesellschaft. Bei Foundera ist die Notarin oder Notar im Gründungspaket darum mit dabeiDamit werden mehrere Vorteile geboten:

  • Die zeitraubende Suche nach einer geeigneten Notarin oder Notar entfällt
  • Die Firmengründung wird durch die Bündelung der Dienstleistungen effizienter und kostengünstiger.

Darum musst du bei Foundera bei der Gründung einer GmbH oder AG nur deine Unterschrift einmalig beglaubigen lassen. Damit musst du nicht persönlich zu einer Notarin oder Notar, sondern lediglich deine Unterschrift zum Beispiel auf der Einwohnerkontrolle deiner Wohnsitzgemeinde zu beglaubigen, was nicht nur günstiger, sondern auch einfacher ist.

Schritt für Schritt zur Gründung zur Firmengründung mit Foundera

So funktioniert die Gründung mit Foundera:

  1. Informationen angeben: Zunächst wählst du auf der Webseite von Foundera die gewünschte Rechtsform aus. Anschliessend durchläufst du das kurze Gründungsquiz, sofern du noch nicht weisst, ob du bereit bist.
  2. Kostenloses Gründungsgespräch: Im Gespräch klären wir alle deine Fragen.
  3. Angebot bestätigen: Du erhältst von uns eine Offerte mit Fixpreisgarantie.
  4. Unterlagen unterschreiben: Entweder beglaubigst du deine Unterschrift persönlich auf deiner Einwohnergemeinde oder du unterzeichnest digital (nur Einzelfirmen möglich aktuell).
  5. Foundera regelt die Beurkundung und Eintragung: Bei der Einzelfirma erhältst du die Dokumente für die Anmeldung beim Handelsregister direkt von uns zugeschickt. Bei einer GmbH oder AG schickst du sie an uns zurück und wir nehmen die Beurkundung vor und leiten die Gründung kostenlos ans zuständige Handelsregisteramt weiter.

 

 

Tiefe Kosten durch inbegriffene Beurkundung

Durch die Integration einer Notarin oder eines Notars in das Gründungspaket von Foundera entstehen für dich erhebliche Kostenvorteile. Normalerweise verursacht die Beauftragung einer Notarin oder eines Notars für die Firmengründung zusätzliche Kosten. Foundera hingegen bietet ein Komplettpaket, in dem diese Kosten bereits enthalten sind.

Auf unserer Angebots-Seite siehst du transparent unsere Kosten und die nicht enthaltenen Kosten. Am Beispiel einer GmbH bedeutet dies:

Im Gründungspaket enthaltene Kosten

Gründungspaket von Foundera AG für GmbH/AG (Bareinlage): CHF 699.–

darin nicht enthaltene Kosten

Beglaubigung der Unterschrift: CHF 20-40.–

Eintragung ins Handelsregister: CHF 420.– + CHF 40.– pro eingetragener Person

 

Die Kundinnen und Kunden profitieren somit von einem vorteilhaften Preis-Leistungs-Verhältnis und können sicher sein, dass keine unerwarteten Ausgaben auf sie zukommen. Die Kosteneffizienz macht Foundera insbesondere für Start-ups und kleinere Unternehmen attraktiv.

Einzelfirma in der Schweiz digital gründen

Der digitale Unterschriftsprozess, den Foundera anbietet, ist nicht nur äusserst bequem, sondern auch vollkommen rechtsgültig in der Schweiz. Die digitale Signatur wird in der Schweiz als gleichwertig zur handschriftlichen Unterschrift angesehen. Die Möglichkeit, Dokumente digital zu signieren, bedeutet für dich, dass du die Firmengründung komplett online von deinem Laptop aus abwickeln kannst. Es ist keine physische Anwesenheit erforderlich, was den Gründungsprozess deutlich vereinfacht und beschleunigt. Dies ist aktuell nur für Einzelfirmen möglich. Spreche deine Foundera-Beraterin oder -Berater darauf an.

Cyril Mugglin
Cyril Mugglin
13.08.24 17:28