Skip to main content

Nicht nur Bares ist Wahres: Was gilt es bei einer Gründung mittels Sacheinlage zu beachten?

Bei der Gründung einer GmbH oder AG (sogenannte Kapitalgesellschaften), wird eine Kapitaleinlage fällig (siehe dazu die Artikel zu den einzelnen Rechtsformen). Dieses Kapital muss aber nicht zwingend in einer Währung wie Schweizer Franken erfolgen, sondern kann auch als Sacheinlage durchgeführt werden.

Doch aufgepasst: Wer jetzt sein Aktiendepot oder seine Briefmarkensammlung für die Firmengründung verwenden will, muss einen Prüfbericht von einem zugelassenen Revisionsunternehmen erstellen lassen. Je nach Art und Komplexität der Sacheinlage kann diese Prüfung zusätzliche Kosten zwischen 400 CHF und 3‘000 CHF verursachen.

 


Welche Voraussetzungen gibt es für eine Sacheinlage?

Folgende Punkte entscheiden darüber, was du als Sacheinlage einbringen kannst und was nicht.

Bewertbarkeit

Du kannst nur Vermögenswerte einbringen, welche über einen klaren Wert verfügen und aktiviert werden können. Den genauen Wert der Einlage muss ein Revisor bestätigen. Foundera organisiert das gerne für dich.

Übertragbarkeit

Die Sache, welche in das Vermögen des Unternehmens übergehen soll, muss übertragen werden können. Das heisst es dürfen keine rechtlichen Hindernisse im Weg stehen.

Verfügbarkeit

Die Sacheinlage muss nach der Eintragung ins Handelsregister sofort für die Gesellschaft verfügbar sein.

Verwertbarkeit

Die Sache muss verwertbar sein, falls die Gesellschaft aufgelöst wird. Das bedeutet es muss zumindest einen kleinen Markt für die Sache geben und sie muss rechtlich übertragen werden können.

 

Typische Beispiele für Sacheinlagen:

Gewisse Sacheinlagen kommen relativ häufig vor und sind deshalb auch mit geringeren Kosten seitens der Revisionsstelle verbunden. Häufige Sacheinlagen sind:

  • Fahrzeuge (Lieferwagen, Fahrschulauto, Lastwagen, ...)
  • Maschinen und Werkzeug (Öfen, Drehbänke, Bohrhämmer, ...)
  • IT-Geräte (Laptops, Bildschirme, Drucker, ...)
  • Materiallager (Rohmaterialien, Ersatzteile, ...)
  • Software (Gekauft oder selbst entwickelt)
  • Möbel

     

Vorteile der Gründung mit Sacheinlage:

  • Freies Firmenkapital kann liquide investiert werden

  • Falls gar kein Barkapital ins Stammkapital fliesst, fällt die Notwendigkeit der Kapitaleinzahlungsbestätigung durch die Bank weg.

  • Fahrzeuge können transparent ins Firmenvermögen eingebracht werden.

Nachteile der Gründung mit Sacheinlage

  • Zusätzliche Kosten durch den Revisor 

  • Unerwartete Wertverluste der Sacheinlage über die Jahre möglich

  • Bewertung der Sacheinlage kann unterschiedlich ausfallen (z.B. bei Software)

Hast du weitere Fragen oder möchtest du eine GmbH, oder sogar eine AG mit einer Sacheinlage gründen? Das Erstgespräch mit Foundera ist unverbindlich und kostenlos:


Was dich sonst noch interessieren könnte:

Unterschiede zwischen der GmbH und AG

Wo liegt der Unterschied zwischen einer GmbH und einer AG? Sowohl die GmbH als auch die AG haben viele Gemeinsamkeiten, aber auch einige wichtige Unterschiede. Im Folgenden werden ...
Alhaji Mansaray
Alhaji Mansaray

Einzelfirma: Vor- und Nachteile

Was ist eine Einzelfirma und welche Vor- und Nachteile hat diese Rechtsform? Die Einzelfirma ist die einfachste Möglichkeit, ein Unternehmen zu gründen und die Voraussetzung, um ...
Uwe Scheunemann
Uwe Scheunemann

GmbH: Vor- und Nachteile

Was ist eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und welche Vor- und Nachteile hat diese Rechtsform? Die GmbH ist eine der beliebtesten Rechtsformen in der Schweiz. Die ...
Uwe Scheunemann
Uwe Scheunemann

AG gründen in der Schweiz: Vor- und Nachteile

Was ist eine Aktiengesellschaft (AG) und welche Vor- und Nachteile hat diese Rechtsform? Die AG ist die wohl anpassungsfähigste Rechtsform in der Schweiz. Die flexible Gestaltung ...
Dario Morf
Dario Morf
Tags:
AG, GmbH

Kommentare