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Rechtsform

Welche Rechtsform passt am besten zu deinem Unternehmen? Wir helfen dir, die optimale Rechtsform zu finden. 

So findest du die passende Rechtsform 

Bevor du unternehmerisch tätig werden und Umsätze generieren kannst, solltest du dich um die rechtlichen Rahmenbedingungen kümmern. Der erste Schritt dazu ist die Wahl der optimalen Rechtsform. Diese ist wichtig, denn nicht jede Rechtsform passt zu jedem Unternehmen. Schlussendlich hängt eine gute Wahl von mehreren Kriterien wie der Risikohaftung, dem Kapitaleinsatz und der Besteuerung ab.  

Welche Rechtsformen gibt es in der Schweiz? 

Grundsätzlich wird zwischen zwei Arten von Rechtsformen unterschieden: 

  • Personengesellschaften 
  • Kapitalgesellschaften 

Innerhalb dieser beiden Kategorien gibt es weitere Unterkategorien. Die Personengesellschaften werden wie folgt unterteilt:

Einzelfirma

Die günstigste und einfachste Art der Firmengründung.

Jetzt deine Einzelfirma gründen

 

Wieviel Kapital brauche ich für die Gründung einer Einzelfirma?

Du brauchst kein Startkapital – mit CHF 150 für die Unterlagen und ca. CHF 200 von Seiten des Handelsregisters bist du dabei!

Welche Namen sind bei einer Einzelfirma zulässig?

In einer Einzelfirma muss immer mindestens der Nachname der gründenden Person enthalten sein. Abgesehen davon sind Fantasienamen mit gewissen Einschränkungen möglich.

Kann ich mit jemand anderem eine Einzelfirma gründen?

Nein, das ist nicht möglich. Die Einzelfirma ist untrennbar mit dir als Person verknüpft. Planst du mit anderen Personen eine Firma zu gründen, so empfehlen wir dir eine GmbH.

Kann ich mit einer Einzelfirma Angestellte haben?

Ja, das geht. Achte aber darauf, dass für deine Angestellten andere Regeln gelten als wie für dich als selbstständige Person (z.B. Pflicht für Pensionskasse).

Kann ich mit einer Einzelfirma meine Pensionskasse beziehen?

Unter gewissen Voraussetzungen kannst du bei deiner kantonalen Ausgleichskasse den Status Selbstständig beantragen. Dies erlaubt dir zum Beispiel den Bezug deines Pensionskassenvermögens.

Muss ich mit einer Einzelfirma eine Buchhaltung führen?

Ja, du musst mindestens eine einfache Buchhaltung führen. Als Einzelfirma bist du aber bis CHF 500'000 Umsatz von der Pflicht zur doppelten Buchhaltung befreit.

Die Einzelfirma ist die günstigste und einfachste Art der Firmengründung. Für eine Einzelfirma ist bei einem zu erwartenden Umsatz von unter 100'000 CHF zunächst keine Anmeldung beim Handelsregister des Kantons nötig. Wir empfehlen eine Anmeldung immer, da die Vorteile klar überwiegen. Weiterhin muss die Tätigkeit bei der kantonalen Ausgleichskasse gemeldet und anerkannt werden, wenn der Status selbstständig erwerbend gewünscht wird. Schlussendlich ist auch eine Unterstellung unter die Mehrwertsteuer, je nach Geschäftsmodell, durchaus erstrebenswert. Der grösste Nachteil der Einzelfirma: Man haftet unbeschränkt für alle Schulden, auch mit dem Privatvermögen.   

Kollektivgesellschaft (KLG) 

Bei der Kollektivgesellschaft tun sich zwei oder mehrere natürliche Personen zusammen, um ein Unternehmen zu führen. Die Kollektivgesellschaft ist keine juristische Person, kann aber unter eigenem Namen auftreten, Rechte erwerben und Verbindlichkeiten eingehen. Alle Gesellschafter:innen einer Kollektivgesellschaft haften unbeschränkt solidarisch mit dem eigenen Vermögen.  

In den letzten Jahren wurde die Kollektivgesellschaften zugunsten der populären GmbHs mehrheitlich verdrängt.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die einfache Lösung für mehrere Geschäftspartner oder wachsende Unternehmen.

Jetzt deine GmbH gründen

Wieviel Kapital brauche ich für die Gründung einer GmbH?

Du brauchst CHF 20'000 in bar oder als Sacheinlage, um eine GmbH zu gründen.

Kann ich mit jemand anderem eine GmbH gründen?

Ja, dafür ist die GmbH perfekt geeignet. Normalerweise sind alle an der GmbH beteiligten "Gesellschafter" gleichzeitig auch in der Geschäftsleitung. Stille Teilhaber sind hingegen eher ungewöhnlich.

Kann ich mit einer GmbH Angestellte haben?

In einer GmbH sind alle angestellt, selbst die Gründenden selbst. Das bedeutet, dass ihr die entsprechenden Versicherungen und eine Pensionskasse braucht.

Kann ich mit einer GmbH meine Pensionskasse beziehen?

Nein, das geht nur mit einer Einzelfirma und der Anerkennung als selbstständig erwerbende Person durch die kantonale Ausgleichskasse.

Muss ich mit einer GmbH eine Buchhaltung führen?

Ja, du musst eine doppelte Buchhaltung führen. 

Bei Gründung einer GmbH erfolgt ein persönlicher Eintrag der geschäftsführenden Personen in das Handelsregister. Das Gründungskapital bzw. die Stammeinlage für eine GmbH beträgt mindestens CHF 20‘000.-, sei es in Form von Bar- oder Sacheinlagen. Durch die vollständige Einzahlung des Stammkapitals entfällt die Solidarhaftung unter den Gesellschafter:innen – lediglich das Firmenvermögen haftet.

Aktiengesellschaft (AG)

Die flexibelste Lösung für unbeschränktes Wachstum, stille Teilhaber und externe Investoren.

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Wieviel Kapital brauche ich für die Gründung einer AG?

Du brauchst CHF 100'000 als Aktienkapital in Bar oder als Sacheinlage. Eine Teilliberierung ist möglich ab CHF 50'000.

Kann ich mit jemand anderem eine AG gründen?

An einer AG können so viele Personen beteiligt sein, wie gewünscht. Zudem sind Aktionäre, welche keine Funktion im Unternehmen (Verwaltungsrat, Geschäftsleitung, ...) haben, anonym.

Kann ich mit einer AG Angestellte haben?

In einer AG sind alle angestellt, selbst die Gründenden selbst (mit Ausnahme von Verwaltungsräten). Das bedeutet, dass ihr die entsprechenden Versicherungen und eine Pensionskasse braucht, falls ihr nicht ausschliesslich Verwaltungsratsmitglieder habt.

Kann ich mit einer AG meine Pensionskasse beziehen?

Nein, das geht nur mit einer Einzelfirma und der Anerkennung als selbstständig erwerbende Person durch die kantonale Ausgleichskasse.

Muss ich mit einer AG eine Buchhaltung führen?

Ja, du musst eine doppelte Buchhaltung führen. 

Von Vorteil bei der AG ist die hohe gestalterische Freiheit, ebenso ist die Aufnahme von Fremdkapital sehr gut möglich. Allerdings benötigt man zu Beginn min. 100'000 CHF Stammkapital (Ausnahme Teilliberierung) und muss diverse Vorschriften nach Obligationenrecht einhalten. Das Verhältnis der Aktionäre untereinander wird von Vorteil in einem Aktionärsbindungsvertrag geregelt, auch hier hilft dir bei Foundera bei der Ausgestaltung der perfekten Lösung für dich.  

Juristische Personen sind zu einer doppelten Buchhaltung verpflichtet. Dies beinhaltet eine Bilanz und eine Erfolgsrechnung, nebst den nötigen Anhängen. Gut zu wissen: Einzelunternehmen und Kollektivgesellschaften mit einem Jahresumsatz von mehr als CHF 500’000 müssen ebenfalls eine Bilanz und Erfolgsrechnung erstellen.  

Selbstverständlich gibt es neben den genannten Beispielen auch noch andere Rechtsformen, wie die Genossenschaft oder den Verein. Foundera hilft dir bei der Auswahl der richtigen Rechtsform gerne weiter.

Bist du bereit für die Gründung? Finde es im Gründungs-Check heraus!