So gelingt die erfolgreiche Anmeldung als Selbstständiger oder Selbstständige

Hier findest du alle notwendigen Schritte, um als Selbstständiger oder Selbstständige anerkannt zu werden.


1. Wann gilt man als selbstständig? 

Nach den Kriterien der Sozialversicherungen gelten Personen als selbstständig, die...

...unter ihrem eigenen Namen und auf eigene Rechnung arbeiten,

...in ihrer Tätigkeit unabhängig sind und das wirtschaftliche Risiko alleine tragen,

...über eine Einzelfirma mit eigener Infrastruktur verfügen,

...Rechnungen in ihrem eigenen Namen erstellen,

...selbst über ihre Organisation, Arbeitsweise und die Vergabe von Aufträgen an Dritte entscheiden,

...für mehrere Auftraggeber arbeiten.

2. Braucht es eine Bewilligung? 

Die wenigsten Tätigkeiten oder Berufe erfordern eine Bewilligung. Reglementierte Tätigkeiten können spezielle Qualifikationen erfordern, abhängig von Kriterien wie Ruf, Aufsicht oder Zulassungsbeschränkungen. Einige Tätigkeiten werden auf Bundesebene geregelt, andere auf kantonaler Ebene. Es ist ratsam, sich an die zuständigen Ämter oder Departemente zu wenden, um weitere Informationen zu erhalten (mehr dazu hier).

3. Wo kann man den Status als Selbstständiger oder Selbstständige anerkennen lassen? 

Um sich selbstständig zu machen, muss man den neuen Status von der kantonalen Ausgleichskasse anerkennen lassen. Die Ausgleichskasse prüft, ob die Kriterien erfüllt sind und gewährt dann den Status als Selbstständiger oder Selbstständige. Hier findest du die Liste aller kantonalen Ausgleichskassen.

4. Welche Unterlagen werden für die Anerkennung des Selbstständigenstatus benötigt?

Um den Status als Selbstständiger oder Selbstständige zu erlangen, ist es erforderlich, ein Anmeldeformular auszufüllen, das auf der Website der Ausgleichskasse zur Verfügung steht. Darüber hinaus müssen verschiedene Unterlagen als Anhang eingereicht werden, wie zum Beispiel Kopien von bereits gestellten Rechnungen, abgeschlossenen Vereinbarungen, erstellten Angeboten, Firmenbriefpapier, Mietvertrag oder Haftpflichtversicherung. Diese Dokumente dienen als Nachweis für die bereits aufgenommene selbstständige Tätigkeit und sind wichtig für die Anerkennung des Selbstständigenstatus. Foundera unterstützt dich gerne bei der Anmeldung!

5. Muss man bereits als Selbstständiger gearbeitet haben oder Rechnungen vorweisen, um den Status anerkennen zu lassen?

Um den Status als Selbstständiger anerkennen zu lassen, ist es erforderlich, bereits als Selbstständiger gearbeitet zu haben und Rechnungen vorweisen zu können. Es wird empfohlen, zuerst eine Einzelfirma zu gründen und erste Aufträge abzuwickeln, bevor die Anmeldung erfolgt. Bei der Anmeldung bei der Ausgleichskasse müssen verschiedene Unterlagen wie Rechnungen, Verträge und andere geforderte Dokumente vorgelegt werden, um die bereits aufgenommene selbstständige Tätigkeit nachzuweisen. Es ist ratsam, den Status als Selbstständigerwerbender bereits in den ersten Monaten der Tätigkeit anerkennen zu lassen, um frühzeitig von den Schutzmassnahmen zu profitieren.

6. Welche Sozialbeiträge müssen geleistet werden?

Selbstständige müssen sich bei der Ausgleichskasse anmelden und Beiträge in die 1. Säule (AHV, IV, EO) einzahlen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Umsatz. Im Gegensatz zu Arbeitnehmern, die ihre Beiträge mit dem Arbeitgeber teilen, müssen Selbstständige alleine dafür aufkommen. Wenn Selbstständige einem Berufsverband angehören, müssen sie auch der Kasse des Verbands beitreten. Wenn Selbstständige Mitarbeiter beschäftigen, müssen sie diesen eine umfassende Absicherung bieten (AHV, Unfallversicherung, Familienzulagen, Mutterschaftsschutz usw.).

7. Gibt es noch weitere Abgaben, die zu beachten sind?

Im Gegensatz zu Angestellten haben Selbstständige die Freiheit, sich nicht dem obligatorischen System der Beruflichen Vorsorge anzuschliessen und können daher selbst entscheiden, wie sie sich sozial absichern möchten. Es ist also nicht notwendig, in die 2. Säule einzuzahlen. Dennoch wird empfohlen, dies zu tun, um im Ruhestand einen gewissen Lebensstandard zu gewährleisten. Selbstständige können das angesammelte Kapital aus ihrer Zeit als Angestellte auszahlen lassen und sich dann einer Pensionskasse ihrer Wahl anschliessen. Wie bei der 1. Säule tragen Selbstständige die Beiträge vollständig selbst. Mehr zum Sozialsystem in der Schweiz erfährst du hier.

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Wie kann man als Grenzgänger den Schritt in die Selbstständigkeit wagen? 

Grenzgänger, die ihre eigene Selbstständigkeit in der Schweiz anstreben, müssen einen Antrag auf eine Grenzgängerbewilligung (G-Ausweis) beim zuständigen Kantonalen Bevölkerungsamt einreichen. Sobald die Bewilligung erteilt wurde, ist es möglich, in der Schweiz zu arbeiten und zu wohnen, unter der Bedingung, dass man mindestens einmal pro Woche an seinen ursprünglichen Wohnsitz zurückkehrt. Weitere Informationen und detaillierte Auskünfte erhalten Sie von den Kantonalen Migrations- und Arbeitsmarktbehörden.

Wie kann ein Ausländer in der Schweiz selbstständig werden?

Alle Staatsangehörigen der EU/EFTA-Mitgliedstaaten, mit Ausnahme von Kroatien, haben die Möglichkeit, in der Schweiz eine gewinnorientierte Tätigkeit aufzunehmen. Hierfür muss ein Antrag beim zuständigen kantonalen Migrationsamt gestellt werden. Bei Genehmigung wird eine Aufenthaltsbewilligung (B-Ausweis) ausgestellt, die eine Gültigkeit von fünf Jahren hat und erneuert werden kann. Personen aus anderen Staaten können nur dann eine selbstständige Erwerbstätigkeit ausüben, wenn sie im Besitz einer C-Bewilligung (Niederlassungsbewilligung für Drittstaatsangehörige) oder verheiratet mit einer Person, die im Besitz einer C-Bewilligung oder der Schweizer Staatsangehörigkeit ist, sind. Alle anderen Personen müssen einen Antrag beim entsprechenden Kanton einreichen.

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