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Unterschied zwischen einer Einzelfirma und GmbH in der Schweiz

Geschrieben von Cyril Mugglin | 02.10.24 11:50

Wo liegt der Unterschied zwischen einer Einzelfirma und einer GmbH?

Die Einzelfirma und die GmbH sind die beliebtesten Rechtsformen in der Schweiz, haben aber nicht viel gemeinsam. Im Folgenden werden die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Rechtsformen in der Schweiz zusammengefasst.

  1. Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften: Der wichtigste Unterschied zwischen einer Einzelfirma und einer GmbH ist, dass es sich bei einer Einzelfirma um eine Personengesellschaft handelt. Das heisst die Einzelfirma hat keine eigene Rechtspersönlichkeit, sie ist eng mit dir als Person verbunden. Eine Einzelfirma handelt nie im eigenen Namen, weshalb du auch privat haftest. Bei der GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit (auch juristische Person genannt). Sie wird durch eine natürliche Person oder eine andere juristische Person nach aussen vertreten.

  2. Möglichkeit für Geschäftspartner: Weil die Einzelfirma eng mit dir als Person verbunden ist, kannst du nicht mit jemand anderem über diese Rechtsform gründen. Der Name Einzelfirma zeigt, dass immer eine Einzelperson für diese verantwortlich ist. Bei der GmbH können beliebig viele Geschäftspartner mit einbezogen werden.

  3. Mindestkapital und Mindesteinzahlung: Die GmbH erfordert ein Stammkapital von mindestens CHF 20'000, das vollständig eingezahlt und freigegeben sein muss. Eine Einzelfirma ist nicht mit einer Kapitalanforderung verbunden. Zahlst du die entsprechenden Gebühren für die Eintragung bist du dabei!

  4. Besteuerung: Da die Einzelfirma keine eigene Rechtspersönlichkeit hat, kann sie auch nicht besteuert werden. Das heisst die Gewinne, welche du mit einer Einzelfirma erzielst, versteuerst du privat als Einkommen. Bei einer GmbH (und auch anderen Kapitalgesellschaften, wie der AG) bezahlt zuerst das Unternehmen eine Gewinnsteuer und dann du als Privatperson Steuern für Lohn und Dividenden (Gewinnausschüttungen).

  5. Übertragung von Anteilen: Eine Einzelfirma kann nicht an eine andere Person übergeben oder vererbt werden. Es braucht immer eine neue Einzelfirma, um das Geschäft weiterführen zu können. Die Anteile an einer GmbH kannst du verkaufen, vererben oder anderweitig weitergeben.

Die Entscheidung, ob eine GmbH oder eine Einzelfirma gegründet wird, sollte also gut überlegt sein. Bei der Gründung mit Foundera steht die individuelle Beratung im Zentrum, wo wir genau auf diese Punkte eingehen.