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Liquidation einer Firma in der Schweiz: Ein Leitfaden

Geschrieben von Cyril Mugglin | 04.03.25 08:31

Die Entscheidung, ein Unternehmen in der Schweiz zu liquidieren, kann aus verschiedenen Gründen erfolgen, sei es aufgrund von Pensionierung, fehlender Nachfolge, finanziellen Schwierigkeiten oder sich veränderter Prioritäten. Der Prozess der Liquidation variiert je nach Rechtsform des Unternehmens. In diesem Artikel werden die Schritte und rechtlichen Rahmenbedingungen für die Liquidation von Einzelfirmen, Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG) detailliert erläutert.

1. Liquidation einer Einzelfirma

1.1 Gründe für die Auflösung

Eine Einzelfirma wird in der Regel aufgelöst, wenn der Inhaber/die Inhaberin entscheidet, seine Geschäftstätigkeit einzustellen, sei es aus Altersgründen, gesundheitlichen Gründen oder aufgrund wirtschaftlicher Überlegungen.

1.2 Schritte der Liquidation

  • Verkauf der Vermögenswerte: Zunächst werden alle betrieblichen Vermögenswerte verkauft. Der Erlös dient zur Begleichung offener Verbindlichkeiten.

  • Begleichung von Schulden: Mit den erzielten Einnahmen werden sämtliche Schulden und laufende Verpflichtungen des Unternehmens beglichen.

  • Löschung im Handelsregister: Wenn die Einzelfirma im Handelsregister eingetragen ist (obligatorisch bei einem Jahresumsatz über CHF 100'000), muss eine Löschung beantragt werden. Dazu ist ein schriftlicher Antrag beim zuständigen Handelsregisteramt erforderlich. Foundera unterstützt dich gerne dabei.

1.3 Steuerliche Aspekte

Der bei der Liquidation erzielte Gewinn gilt als Einkommen und unterliegt der Einkommenssteuer. Zudem ist der Liquidationsgewinn AHV-pflichtig. Für Inhaber ab 55 Jahren, die ihre Erwerbstätigkeit definitiv aufgeben, kann die privilegierte Besteuerung des Liquidationsgewinns beantragt werden, was zu einer reduzierten Steuerbelastung führt. Dennoch können je nach Kanton und individueller Situation erhebliche Steuer- und Sozialversicherungsabgaben anfallen. Es empfiehlt sich daher, frühzeitig eine steuerliche Beratung in Anspruch zu nehmen.

2. Liquidation einer GmbH und AG

Die Prozesse zur Liquidation einer GmbH und einer AG sind sich ähnlich, da beide Kapitalgesellschaften sind. Unterschiede bestehen hauptsächlich in den internen Strukturen und den spezifischen gesetzlichen Anforderungen.

2.1 Gründe für die Auflösung

  • Beschluss der Gesellschafter/Aktionäre: Die Gesellschafterversammlung (bei der GmbH) oder die Generalversammlung (bei der AG) beschliesst die Auflösung der Gesellschaft. Ein solcher Beschluss erfordert in der Regel eine qualifizierte Mehrheit, die in den Statuten festgelegt ist.

  • Insolvenz: Bei Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung kann die Gesellschaft von Amts wegen aufgelöst werden.

2.2 Schritte der Liquidation

  1. Auflösungsbeschluss: Die Gesellschafter- oder Generalversammlung fasst einen offiziellen Beschluss zur Auflösung der Gesellschaft. Dieser Beschluss muss notariell beurkundet werden.

  2. Eintragung der Auflösung ins Handelsregister: Die Auflösung wird im Handelsregister eingetragen, wobei die Firma den Zusatz "in Liquidation" erhält. Auch hier unterstützt Foundera gerne.

  3. Ernennung des Liquidators: Die Gesellschafter/Aktionäre ernennen einen oder mehrere Liquidatoren, die für die Abwicklung der Gesellschaft verantwortlich sind. Mindestens ein Liquidator muss in der Schweiz wohnhaft und zur Vertretung befugt sein.

  4. Schuldenruf: Der Liquidator veröffentlicht einen Schuldenruf im Schweizerischen Handelsamtsblatt (SHAB), um Gläubiger aufzufordern, ihre Ansprüche innerhalb eines Jahres geltend zu machen. Seit dem 1. Januar 2023 ist nur noch eine einmalige Publikation des Schuldenrufs erforderlich.

  5. Liquidationstätigkeiten: Der Liquidator beendet laufende Geschäfte, zieht Forderungen ein, veräussert Vermögenswerte und erfüllt die Verpflichtungen der Gesellschaft. Falls die Aktiven die Schulden nicht decken, muss der Liquidator das Gericht informieren, welches den Konkurs eröffnet.

  6. Verteilung des Restvermögens: Nach Begleichung aller Schulden wird das verbleibende Vermögen gemäss den Anteilen der Gesellschafter/Aktionäre verteilt.

  7. Löschung der Gesellschaft: Frühestens ein Jahr nach dem Schuldenruf kann die Löschung der Gesellschaft im Handelsregister beantragt werden. Diese Frist kann auf drei Monate verkürzt werden, wenn ein zugelassener Revisionsexperte bestätigt, dass alle Schulden beglichen sind und keine Interessen Dritter gefährdet werden.

2.3 Steuerliche Aspekte

Während der Liquidation unterliegt die Gesellschaft weiterhin der ordentlichen Besteuerung. Es ist ratsam, die steuerlichen Konsequenzen der Liquidation frühzeitig mit einem Steuerberater zu besprechen, um unerwartete Belastungen zu vermeiden.

3. Wichtige Überlegungen und Empfehlungen

  • Frühzeitige Planung: Eine sorgfältige Planung der Liquidation kann helfen, rechtliche und finanzielle Fallstricke zu vermeiden.

  • Professionelle Beratung: Das Hinzuziehen von Fachleuten ist empfehlenswert, um den Prozess rechtskonform und effizient zu gestalten.

  • Kommunikation mit Stakeholdern: Informiere Mitarbeitende, Kunden und Kundinnen, Lieferanten und andere Stakeholder rechtzeitig über die bevorstehende Liquidation, um Missverständnisse und rechtliche Probleme zu vermeiden.

Die Liquidation eines Unternehmens ist ein komplexer Prozess, der genaue Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen erfordert. Durch sorgfältige Planung und professionelle Unterstützung kann dieser Prozess jedoch erfolgreich und reibungslos durchgeführt werden.

Nimm gerne Kontakt mit uns auf, falls du Unterstützung bei der Liquidation deiner Einzelfirma, GmbH oder AG brauchst.