Entdecke, wie Foundera den Prozess der Firmengründung in der Schweiz vereinfacht, indem die Notarin oder der Notar direkt in das Gründungspaket integriert wird – effizient, kostengünstig und bequem.
Die öffentliche Beurkundung der Firmengründung ist ein fester Bestandteil des Gründungsprozesses in der Schweiz für Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) und Aktiengesellschaften (AG). Die Einzelfirmen benötigen keine öffentliche Beurkundung, sondern da reicht eine einfache Unterschriftsbeglaubigung.
Die Vorschriften für diese öffentliche Beurkundung von GmbH-Gründungen sind in Art. 777 des Schweizerischen Obligationenrechts (OR) geregelt:
Art. 777
|
Die Vorschriften für die Gründung einer AG stehen in Art. 629 OR:
Art. 629
|
Bei Foundera gibst du uns die Vollmacht, dich für die öffentliche Beurkundung bei unserem Notar zu vertreten. Die öffentliche Beurkundung kann von jeder Notarin oder jedem Notar in der Schweiz erfolgen, unabhängig vom Sitz der Gesellschaft. Bei Foundera ist die Notarin oder Notar im Gründungspaket darum mit dabei. Damit werden mehrere Vorteile geboten:
Darum musst du bei Foundera bei der Gründung einer GmbH oder AG nur deine Unterschrift einmalig beglaubigen lassen. Damit musst du nicht persönlich zu einer Notarin oder Notar, sondern lediglich deine Unterschrift zum Beispiel auf der Einwohnerkontrolle deiner Wohnsitzgemeinde zu beglaubigen, was nicht nur günstiger, sondern auch einfacher ist.
So funktioniert die Gründung mit Foundera:
Durch die Integration einer Notarin oder eines Notars in das Gründungspaket von Foundera entstehen für dich erhebliche Kostenvorteile. Normalerweise verursacht die Beauftragung einer Notarin oder eines Notars für die Firmengründung zusätzliche Kosten. Foundera hingegen bietet ein Komplettpaket, in dem diese Kosten bereits enthalten sind.
Auf unserer Angebots-Seite siehst du transparent unsere Kosten und die nicht enthaltenen Kosten. Am Beispiel einer GmbH bedeutet dies:
Im Gründungspaket enthaltene Kosten Gründungspaket von Foundera AG für GmbH/AG (Bareinlage): CHF 699.– darin nicht enthaltene Kosten Beglaubigung der Unterschrift: CHF 20-40.– Eintragung ins Handelsregister: CHF 420.– + CHF 40.– pro eingetragener Person |
Die Kundinnen und Kunden profitieren somit von einem vorteilhaften Preis-Leistungs-Verhältnis und können sicher sein, dass keine unerwarteten Ausgaben auf sie zukommen. Die Kosteneffizienz macht Foundera insbesondere für Start-ups und kleinere Unternehmen attraktiv.
Der digitale Unterschriftsprozess, den Foundera anbietet, ist nicht nur äusserst bequem, sondern auch vollkommen rechtsgültig in der Schweiz. Die digitale Signatur wird in der Schweiz als gleichwertig zur handschriftlichen Unterschrift angesehen. Die Möglichkeit, Dokumente digital zu signieren, bedeutet für dich, dass du die Firmengründung komplett online von deinem Laptop aus abwickeln kannst. Es ist keine physische Anwesenheit erforderlich, was den Gründungsprozess deutlich vereinfacht und beschleunigt. Dies ist aktuell nur für Einzelfirmen möglich. Spreche deine Foundera-Beraterin oder -Berater darauf an.