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Gründung mit einer Sacheinlage

Geschrieben von Alhaji Mansaray | 17.08.2023 10:04:36

Nicht nur Bares ist Wahres: Was gilt es bei einer Gründung mittels Sacheinlage zu beachten?

Bei der Gründung einer GmbH oder AG (sogenannte Kapitalgesellschaften), wird eine Kapitaleinlage fällig (siehe dazu die Artikel zu den einzelnen Rechtsformen). Dieses Kapital muss aber nicht zwingend in einer Währung wie Schweizer Franken erfolgen, sondern kann auch als Sacheinlage durchgeführt werden.

Doch aufgepasst: Wer jetzt sein Aktiendepot oder seine Briefmarkensammlung für die Firmengründung verwenden will, muss einen Prüfbericht von einem zugelassenen Revisionsunternehmen erstellen lassen. Je nach Art und Komplexität der Sacheinlage kann diese Prüfung zusätzliche Kosten zwischen 400 CHF und 3‘000 CHF verursachen.

 


 

Typische Beispiele für Sacheinlagen:

Gewisse Sacheinlagen kommen relativ häufig vor und sind deshalb auch mit geringeren Kosten seitens der Revisionsstelle verbunden. Häufige Sacheinlagen sind:

  • Fahrzeuge (Lieferwagen, Fahrschulauto, Lastwagen, ...)
  • Maschinen und Werkzeug (Öfen, Drehbänke, Bohrhämmer, ...)
  • IT-Geräte (Laptops, Bildschirme, Drucker, ...)
  • Materiallager (Rohmaterialien, Ersatzteile, ...)
  • Software (Gekauft oder selbst entwickelt)
  • Möbel

     

Vorteile der Gründung mit Sacheinlage:

  • Freies Firmenkapital kann liquide investiert werden

  • Falls gar kein Barkapital ins Stammkapital fliesst, fällt die Notwendigkeit der Kapitaleinzahlungsbestätigung durch die Bank weg.

  • Fahrzeuge können transparent ins Firmenvermögen eingebracht werden.

Nachteile der Gründung mit Sacheinlage

  • Zusätzliche Kosten durch den Revisor 

  • Unerwartete Wertverluste der Sacheinlage über die Jahre möglich

  • Bewertung der Sacheinlage kann unterschiedlich ausfallen (z.B. bei Software)