Kann ich aus dem Ausland eine GmbH oder AG in der Schweiz gründen?
Grundsätzlich ist es möglich, aus dem Ausland ohne Schweizer Niederlassungsbewilligung ein Unternehmen in der Schweiz zu gründen. Es gibt aber einige Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen:
- Wohnsitz: Mindestens eine Person mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung in der Schweiz muss Mitglied des Verwaltungsrats oder der Direktion (bei einer AG) bzw. Geschäftsführer oder Direktor (bei einer GmbH) sein.
- Zeichnungsberechtigung: Gibt es nur eine Person mit gültiger Aufenthalts- und Arbeitsbewilligung in der Schweiz, so braucht diese ein eingetragenes Recht zur Einzelunterschrift. Sind es mehrere Personen, reicht auch die Kollektivunterschrift zu zweien.
- Firmensitz: Der Sitz des Unternehmens muss in der Schweiz sein, entweder in gemieteten Räumlichkeiten oder an einer Domiziladresse.
- Bewilligung bei Immobilienhandel: Gemäss Lex Friedrich bedürfen Gesellschaften mit beteiligten Personen im Ausland eine Bewilligung zum Erwerb von Grundstücken. Ohne diese Bewilligung darf der Firmenzweck keinen Immobilienhandel beinhalten.
Unter diesen Voraussetzungen ist es möglich, aus dem Ausland in der Schweiz ein Unternehmen zu gründen.