Darf ich in meiner Einzelfirma Angestellte beschäftigen?
Ja, das ist möglich. In dem Fall musst du die vorgeschriebenen Versicherungen gemäss BVG (Berufliches Vorsorgegesetz) und UVG (Bundesgesetz über die Unfallversicherung) abschliessen. Achtung: Auch für Löhne und Sozialbeiträge haftest du privat und unbeschränkt. Die Gründung einer GmbH oder AG macht deshalb Sinn, wenn du Angestellte hast.