Eine Zweigniederlassung in der Schweiz zu gründen, kann sowohl für internationale Unternehmen als auch für Schweizer Firmen eine strategisch kluge Entscheidung sein. Sie ermöglicht es dir, deine Geschäftstätigkeiten zu erweitern, neue Märkte zu erschliessen und geografische Nähe zu Kunden zu schaffen – und das ohne die Notwendigkeit, ein komplett neues Unternehmen zu gründen. Doch welche Unterschiede gibt es zwischen Schweizer und internationalen Firmen bei der Gründung einer Zweigniederlassung? Und was musst du in den verschiedenen Kantonen beachten? In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zum Thema Zweigniederlassung in der Schweiz.
Eine Zweigniederlassung ist ein rechtlich unselbstständiger Teil eines Unternehmens, der räumlich von der Hauptniederlassung getrennt ist. Sie führt Geschäftsaktivitäten unter dem Namen und auf Rechnung des Mutterunternehmens aus, besitzt aber keine eigene Rechtspersönlichkeit. Dennoch kann sie im Namen des Mutterunternehmens Verträge abschliessen, Rechnungen ausstellen und am Geschäftsverkehr teilnehmen.
Merkmale einer Zweigniederlassung:
Schweizer Unternehmen nutzen Zweigniederlassungen häufig, um ihre Präsenz in anderen Kantonen zu erweitern oder näher an Kunden zu sein. Da sie bereits im Schweizer Handelsregister eingetragen sind, ist der bürokratische Aufwand meist geringer. Allerdings müssen sie sicherstellen, dass der Geschäftszweck der Zweigniederlassung mit dem des Hauptsitzes übereinstimmt.
Für ausländische Unternehmen ist die Gründung einer Zweigniederlassung oft der erste Schritt, um in den Schweizer Markt einzutreten. Dabei gelten zusätzliche Anforderungen:
Besonders interessant ist eine Zweigniederlassung für internationale Firmen, um die Produkte und Dienstleistungen effizient auf dem Schweizer Markt zu platzieren, ohne eine eigenständige Tochtergesellschaft gründen zu müssen.
Der Zweck einer Zweigniederlassung kann vielfältig sein und reicht von Vertriebs- und Marketingaktivitäten über Kundenbetreuung bis hin zu Forschung und Entwicklung. Wichtig ist, dass die Zweigniederlassung nur Tätigkeiten ausüben darf, die im Rahmen des Geschäftszwecks des Hauptsitzes liegen.
Beispiele für Verwendungszwecke:
Der genaue Geschäftszweck muss im Handelsregister eingetragen werden und den schweizerischen gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
Die Schweiz besteht aus 26 Kantonen, die teils unterschiedliche Anforderungen an die Gründung einer Zweigniederlassung stellen, vor allem in Bezug auf:
Eine Zweigniederlassung besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit, weshalb das Mutterunternehmen für alle Verbindlichkeiten der Zweigniederlassung haftet. Besonders für internationale Unternehmen ist es wichtig, sich der rechtlichen Konsequenzen bewusst zu sein und die lokalen Gesetze zu beachten – insbesondere in den Bereichen:
Eine Zweigniederlassung muss eine eigenständige Buchführung führen, auch wenn sie Teil eines ausländischen Unternehmens ist. Die Rechnungslegung muss den Schweizer Standards entsprechen. Es empfiehlt sich, einen lokalen Buchhalter oder eine Treuhandgesellschaft zu beauftragen, um den Aufwand bei der Buchführung zu minimieren und die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen.
Die Gründung einer Zweigniederlassung in der Schweiz kann komplex und zeitaufwendig sein – insbesondere, wenn du mit den kantonalen Unterschieden und rechtlichen Rahmenbedingungen nicht vertraut bist. Foundera unterstützt dich gerne bei rechtlichen und administrativen Schritten.
Eine Zweigniederlassung in der Schweiz bietet viele Vorteile – sowohl für Schweizer Unternehmen, die in andere Kantone expandieren wollen, als auch für internationale Firmen, die in den Schweizer Markt eintreten möchten. Mit der richtigen Strategie und einem erfahrenen Partner wie Foundera an deiner Seite kannst du dein Geschäft erfolgreich ausbauen und von den zahlreichen Standortvorteilen profitieren.