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Ab welchem Zeitpunkt gilt die Mehrwertsteuerpflicht?

Grundsätzlich müssen alle Personen, die eine selbständige gewerbliche oder berufliche Tätigkeit ausüben, die Mehrwertsteuer entrichten. Diese Verpflichtung gilt sowohl für Privatpersonen (z.B. Einzelunternehmen) als auch für Unternehmen (z.B. Kollektivgesellschaften, GmbHs oder AGs). Der allgemeine Steuersatz beträgt 8.1%, wobei es Ausnahmen für niedrigere Sätze gibt.

Ausnahmen von der Mehrwertsteuerpflicht
Es gibt verschiedene Ausnahmen von der Mehrwertsteuerpflicht. Zum einen gilt die Pflicht zur Zahlung der Mehrwertsteuer erst ab einem bestimmten Umsatz oder Steuerbetrag, zum anderen sind bestimmte Tätigkeiten von der Mehrwertsteuer ausgenommen.

Personen, die einen jährlichen Umsatz von weniger als CHF 100'000 im Inland erzielen, sind in der Regel von der Mehrwertsteuerpflicht befreit. Zudem können Mehrwertsteuerpflichtige bis zu bestimmten Umsatzgrenzen wählen, ob sie die Mehrwertsteuer effektiv oder mithilfe von Saldosteuersätzen, die je nach Branche variieren, abrechnen möchten. Insbesondere kleine und mittlere Unternehmen profitieren von der Saldosteuerersatzmethode, da sie ihre Produkte und Dienstleistungen mit dem üblichen Mehrwertsteuersatz an den Verbraucher weitergeben, dem Staat jedoch eine niedrigere Steuer schulden.

Ausnahmen und Befreiungen
Neben diesen Umsatz- und Steuerbetragsgrenzen gibt es eine umfangreiche Liste von Steuerausnahmen und -befreiungen. Ob ein neu gegründetes Unternehmen unter eine Ausnahme oder Befreiung fällt, muss im Einzelfall geprüft werden.

Freiwillige Unterstellung
Planst du mit deinem Unternehmen grössere Investitionen, dann kann es auch Sinn machen, dich freiwillig bei der Mehrwertsteuer anzumelden, obwohl es gesetzlich noch nicht nötig wäre. In diesem Fall kannst du die Vorsteuer auf den Investitionen abziehen und zurückfordern.

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