In diesem Blogartikel erfährst du, ob du dir als Gründer oder Gründerin direkt nach der Gründung einen Lohn auszahlen musst oder ob es auch ohne Lohnzahlung möglich ist.
Nach der Gründung einer GmbH oder AG stellt sich oft die Frage, ob sich Gründer sofort einen Lohn auszahlen müssen. Es ist wichtig zu verstehen, dass diese beiden Gesellschaftsformen eine eigene Rechtspersönlichkeit haben und somit eigenständige (juristische) Personen sind. Ein Anspruch auf Lohn gegenüber der Gesellschaft besteht nur dann, wenn dies vertraglich, beispielsweise durch einen Arbeitsvertrag, geregelt wurde.
Besonders bei Einpersonen-Gesellschaften stellt sich die Frage, ob auf den Lohn verzichtet werden kann. Tatsächlich ist dies möglich, da das Verhältnis zur GmbH oder AG vertragsautonom gestaltet werden kann, selbst wenn man der alleinige Inhaber ist.
Als Gründer kannst du auf einen Lohn verzichten, jedoch solltest du dennoch gewisse Pflichten gegenüber den Sozialversicherungsbehörden erfüllen. Auch wenn du keinen Lohn ausbezahlst, solltest du dich bei den Behörden melden und zumindest für die 1. Säule (AHV/IV/EO) Mindestbeiträge leisten. Ansonsten können für deine AHV oder IV-Rente Lücken entstehen.
Bei der Gründung einer GmbH oder AG ist es wichtig, die Trennung von Vermögenswerten zwischen dem Gründer und der Gesellschaft zu beachten. Obwohl eine wirtschaftliche Identität zwischen beiden besteht, sind sie rechtlich gesehen zwei voneinander strikt zu trennende Personen. Das bedeutet, dass Vermögenswerte der GmbH oder AG nicht ohne entsprechenden Gegenwert entnommen werden dürfen. Es ist wichtig, diese Trennung einzuhalten, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Bei der Auszahlung von Dividenden ist Vorsicht geboten, insbesondere wenn der Gründer auf einen hohen oder gar keinen Lohn verzichtet. Es besteht die Gefahr, dass die Sozialversicherungsanstalt eine Korrektur vornimmt, um die Umgehung von Steuerzahlungen zu vermeiden. Um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden, muss vor der Auszahlung von Dividenden stets ein angemessener Lohn ausbezahlt werden.
Um steuerliche Konsequenzen zu vermeiden, ist es wichtig, vor der Auszahlung von Dividenden einen angemessenen Lohn zu beziehen. Die Sozialversicherungsanstalt kann eine Korrektur vornehmen, wenn der Lohn zu niedrig oder gar nicht ausbezahlt wurde. Indem ein angemessener Lohn bezogen wird, können potenzielle Steuerprobleme vermieden werden.