Blog

Firmengründung in der Schweiz als minderjährige Person: Was du wissen musst

Geschrieben von Marco Good | 04.12.24 09:12

Wenn du vor deinem 18. Geburtstag ein Unternehmen in der Schweiz gründen möchtest, gibt es einige spezielle Regeln, die du beachten musst. Hier erfährst du alles, was du wissen solltest – von rechtlichen Voraussetzungen bis hin zu praktischen Tipps.

Voraussetzungen für minderjährige Gründende

Die Zustimmung deiner Eltern oder deines gesetzlichen Vertreters ist entscheidend. Diese muss ausdrücklich und schriftlich vorliegen, stillschweigende Zustimmung reicht nicht aus. Sie kann entweder vorab oder nachträglich durch Bestätigung erfolgen. Wenn deine Eltern selbst am Unternehmen beteiligt sind, könnte ein Interessenkonflikt entstehen. In solchen Fällen kann die Kinderschutzbehörde (KESB) einen unabhängigen Beistand einsetzen. Zudem musst du mindestens 15 Jahre alt sein, dass das Aufnehmen einer Erwerbstätigkeit vorher grundsätzlich verboten ist.

Handelsregister: Wann und wie?

Für die meisten Geschäftsaktivitäten ist der Eintrag ins Handelsregister optional, es sei denn, dein Umsatz überschreitet CHF 100'000 pro Jahr.

  • Einzelfirmen: Du kannst eine Einzelfirma gründen, sofern du mindestens 16 Jahre alt bist und die Zustimmung deiner Eltern vorliegt.
  • Kapitalgesellschaften: Als minderjährige Person darfst du keine GmbH oder AG gründen oder in einer solchen eine leitende Position einnehmen.

Für den Handelsregistereintrag werden beglaubigte Unterschriften deiner Eltern sowie ihre Ausweiskopien benötigt. In vielen Fällen ist es einfacher, die Firma vorübergehend von einem Erwachsenen führen zu lassen und diese mit Erreichen der Volljährigkeit zu übernehmen. Foundera kann dich hierbei natürlich ganzheitlich beraten und unterstützen.

Besonderheiten im Geschäftsalltag

  • Arbeitszeiten: Nacht- und Sonntagsarbeit sind für Minderjährige verboten, ebenso wie jegliche Arbeit vor Vollendung des 15. Lebensjahres.
  • Verträge: Mit Zustimmung deiner Eltern kannst du Verträge abschliessen, z. B. mit Lieferanten oder Geschäftspartnern. Kleine Alltagsgeschäfte oder unentgeltliche Vereinbarungen kannst du jedoch eigenständig abwickeln.
  • Bankkredite: Auch hier ist eine Einwilligung erforderlich. Dasselbe gilt, wenn du Personal einstellen möchtest.

Sozialversicherungen und Steuern

  • AHV/IV/EO: Sobald du ab dem 1. Januar des Jahres, in dem du 18 wirst, ein Einkommen erzielst, bist du in der ersten Säule pflichtversichert.
  • Steuern: Dein Einkommen aus Erwerbstätigkeit wird separat von deinen Eltern besteuert. Andere Einkünfte, etwa aus Vermögen, werden jedoch ihnen zugerechnet.

Haftung und Risiken

  • Schadenersatz: Du haftest für Schäden, die du durch unerlaubte Handlungen verursachst.
  • Schulden: Kannst du deine Verbindlichkeiten nicht begleichen, werden Betreibungsurkunden deinen Eltern zugestellt.
  • Konkurs: Mit einem Eintrag ins Handelsregister unterliegst du den Konkursregelungen, weshalb viele empfehlen, diesen Eintrag vor dem 18. Geburtstag zu vermeiden.

Die Rolle der Volljährigkeit

Mit deinem 18. Geburtstag entfällt die Zustimmungspflicht deiner Eltern. Falls dein Unternehmen bislang von einem Erwachsenen im Handelsregister geführt wurde, kannst du diese Position übernehmen.

Unterstützung und Förderung

Junge Gründende können dieselben Förderprogramme wie Erwachsene nutzen. Es gibt zahlreiche Initiativen, die Beratung und finanzielle Unterstützung für die Gründung und Entwicklung deines Unternehmens anbieten. Nutze diese Ressourcen, um dein Geschäft auf stabile Beine zu stellen.

Fazit

Auch wenn die Firmengründung als Minderjähriger oder Minderjährige einige rechtliche und praktische Herausforderungen mit sich bringt, ist sie keineswegs unmöglich. Mit der Unterstützung deiner Eltern und einem klaren Plan kannst du schon früh unternehmerisch tätig werden und wichtige Erfahrungen sammeln.