Unternehmer aufgepasst: Es gibt keine Übergangsfrist
Bisher kam man bei Verstössen gegen das Datenschutzgesetz meist glimpflich davon – das ändert sich ab dem 1. September 2023. Da es keine Übergangsfrist gibt, solltest du deine Datenschutzerklärung möglichst bald konform gestalten.
Folgende Punkte sind wichtig:
Gilt die Neuregelung auch für mich?
Grundsätzlich gilt das neue Gesetz für alle Branchen. Vor allem relevant ist es für Firmen, welche sensible Personendaten verarbeiten, zum Beispiel Treuhänder, Gesundheitsberufe oder IT-Firmen.
Im Zweifelsfall sollte man eine Abklärung treffen.
Diese Punkte müssen in deiner Datenschutzerklärung geklärt sein:
- Umfang und Zweck der Datenerhebung
- Form des Einverständnis der Nutzer
- Dauer und Ort der Datenspeicherung
- Aussage über die Weiterverwendung
- Möglichkeit der Anfrage zur Auskunft über die gespeicherten Daten
- Auskunft, ob du ein automatisiertes Verfahren für die Datenerfassung verwendest
- Aussage über die Verwendung von diversen Google-Services
Wo sollte die Datenschutzerklärung auf meines Website zu finden sein?
Kann ich meine Datenschutzpflicht abgeben?
Grundsätzlich kann du auch externe Dienstleister zu Unterstützung heranziehen. Allerdings braucht es immer einen Ansprechpartner in deiner Firma, welches sich Datenschutzanliegen annimmt. Bei einer Einzelfirma bist du das natürlich selbst.
Du hast Fragen zur Unternehmensgründung? Dein kostenloses Erstgespräch mit den Foundera-Experten kannst du hier buchen:
Kommentare