Selbständigkeit bedeutet oft auch finanzielle Unsicherheit. Wie du für die Zukunft vorsorgen und dich absichern kannst, zeigen wir dir hier.
Wenn du ein neues Unternehmen gründest, hast du viel um die Ohren und dabei geht die eigene Vorsorge und Absicherung schnell vergessen. Das finanzielle Risiko ist aber je nach Rechtsform und Ausgestaltung der Gründung enorm! Passt du nicht auf, kannst du zum Beispiel nach einem Unfall vor dem Nichts stehen. Ein gewisser Teil deiner Einnahmen sollte daher von Anfang an dazu genutzt werden, für eine finanzielle Absicherung im Alter zu sorgen und mögliche Risiken, wie zum Beispiel Unfall oder Krankheit abzusichern.
Damit du diesen Teil der Gründungsreise bestmöglich meisterst, haben wir dir an dieser Stelle alle wichtigen Informationen zu Vorsorge, Absicherung und Vermögensaufbau für Gründende zusammengestellt.
In der Schweiz gibt es das sogenannte 3-Säulen-Prinzip, welches auch Gründenden entsprechenden Schutz vor Risiken im Arbeitsalltag geben und Möglichkeiten der Altersvorsorge bieten soll. Der Bereich Altersvorsorge ist dabei in die nachfolgenden 3 Säulen unterteilt:
Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung (AHV/IV) bildet zusammen mit den sogenannten Ergänzungsleistungen (EL) die 1. Säule der staatlichen Vorsorge in der Schweiz. Ziel ist die Existenz zu sichern
Für die staatliche Vorsorge gilt eine Beitragspflicht: Alle Personen, die in der Schweiz wohnhaft oder erwerbstätig sind, müssen AHV-Beiträge bezahlen. Erwerbstätige zahlen ab 01.01. nach dem 17. Geburtstag, Nichterwerbstätige ab dem 01.01. nach dem 20. Geburtstag Beiträge.
Arbeitgebende und Arbeitnehmende übernehmen dabei jeweils die Hälfte der Beiträge. Wenn du also in deinem neuen Unternehmen auch Angestellte hast, kommen diese Arbeitgeberbeiträge auch auf dich zu.
Umgangssprachlich wird im Rahmen der beruflichen Vorsorge (BVG) auch gerne von der „Pensionskasse“ gesprochen. Die Leistungen der 2. Säule ergänzen im Alter, bei Invalidität oder Tod der Arbeitnehmenden die Leistungen der AHV/IV. Ziel der 2. Säule ist es, zusammen mit der 1. Säule die Lebenshaltungskosten zu sichern.
Neben der beruflichen Vorsorge deckt die Unfallversicherung (UVG) kurz- und langfristige Leistungen im Unfall ab.
Gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten sind Angestellte immer über den Arbeitgeber versichert. Bei mehr als 8 Stunden Arbeitszeit pro Woche müssen sie auch gegen Nicht-Berufsunfälle versichert werden (z.B. Kreuzbandriss während Fussballmatch).
Die Krankentaggeldversicherung (KTG) hingegen ist nicht obligatorisch, schützt Arbeitgebende jedoch vor erheblichen finanziellen Folgen beim krankheitsbedingten Ausfall.
Die 3. Säule beschäftigt sich mit der privaten Vorsorge in der Schweiz und ist unterteilt in die Säulen 3a und 3b:
Die gebundene Vorsorge (Säule 3a) ist eine private Vorsorgeform, die durch den Staat gefördert wird. Deine Beiträge an die Säule 3a sind zwar vom Betrag her limitiert, dafür aber steuerlich abzugsfähig. Wichtig ist, dass das angesparte Kapital nur unter bestimmten Umständen (wie z. B. Selbstständigkeit, Wohneigentumsförderung, Auswanderung) vor der Pensionierung bezogen werden kann.
Die freie Vorsorge (Säule 3b) umfasst sämtliche privaten Ersparnisse und Anlagen, die nicht in der Säule 3a sind. Hier hast du mehr Freiheiten über dein Geld.
Bei allen Rechtsformen können Mitarbeitende angestellt werden. Sei dir aber bewusst, dass für Mitarbeitende andere Regeln gelten können wie für dich selbst. Hast du eine Einzelfirma, dann bist du selbst von vielen Beitragspflichten befreit. Deine Mitarbeitenden musst du aber ordentlich versichern, sobald sie einem gewissen Freibetrag verdienen. Hältst du dich nicht daran, dann haftest du schnell einmal privat.
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